Prozess in Korneuburg

22-Jähriger wollte sich IS anschließen

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Tschetschene hatte gefälschten Pass und Führerschein bei sich.

Weil er versucht haben soll, vom Flughafen Wien in Schwechat via Istanbul nach Syrien zu reisen, um sich dem IS ("Islamischer Staat") anzuschließen, musste sich ein 22-Jähriger am Freitag am Landesgericht Korneuburg wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung verantworten. Der russische Staatsbürger tschetschenischer Abstammung bekannte sich nicht schuldig.

Der Prozess fand unter verstärkten Sicherheitsmaßnahmen statt. Im gesamten Gebäude galt zudem Film- und Fotografierverbot.

Bereits im Oktober 2017 war der gleichaltrige Freund und damalige Reisegefährte am Landesgericht Korneuburg verurteilt worden. Er wurde heute aus der Strafhaft vorgeführt, um als Zeuge auszusagen.


Beweislage "sehr dünn"

Seit 2004 lebte der Angeklagte mit seiner Familie - Eltern und Geschwistern - in Graz. Nach den Ausführungen der Staatsanwältin sei er im Zuge der Freundschaft mit seinem Landsmann religiös radikalisiert worden. Im März 2017 wurde vereinbart, gemeinsam nach Syrien zu reisen. Die beiden besorgten sich gefälschte Pässe und Führerscheine sowie elegante Anzüge, offenbar um am Airport den Eindruck seriöser Geschäftsleute zu erwecken, und kauften in einem Wiener Reisebüro Oneway-Tickets nach Istanbul. Bei der Ausreisekontrolle am 22. Mai wurden allerdings die Dokumente als falsch erkannt.
 
Aus Sicht der Verteidigung sei die Beweislage dafür, dass die beiden für die Errichtung eines Gottesstaates kämpfen wollten, "sehr dünn". Der 22-Jährige sei nach seiner ersten Einvernahme freigelassen worden, zu seiner mit ihm nach islamischem Recht verheirateten Frau und dem kleinen Sohn nach Deutschland gefahren und habe sich dann letztlich freiwillig den Behörden gestellt.
 

"Eher locker" aufgewachsen

Der 22-Jährige, der als Mechaniker gearbeitet hatte, gab an, in einer nach den Regeln des Islam lebenden Familie "eher locker" aufgewachsen zu sein. Nach seiner Anschauung müsse eine Frau kein Kopftuch tragen, meinte er, worauf ihm der Richter vorhielt, 2015 einer Sozialpädagogin den Handschlag verweigert zu haben. Dass er sich einen langen Bart wachsen ließ, habe rein modische Gründe gehabt - ebenso, dass er den Bart vor seiner versuchten Ausreise stutzte. Er erklärte, er habe nie jemanden bekehren wollen und auch nicht bei einer Koranverteilungsaktion mitgemacht, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorhielt. Der IS sei ihm aus den Nachrichten als Terrororganisation bekannt, die unschuldige Leute umbringe.
 
Im Laufe seiner Befragungen nannte der Beschuldigte unterschiedliche Reisegründe: vom Urlaub bis zum Vorhaben, als Trauzeuge seines Freundes aufzutreten, der in der Türkei heiraten wollte. Divergierend waren auch die Aussagen bezüglich der Reisedokumente: Diese habe er bei einem Georgier bestellt - heute sprach er davon, sie aus dem Internet um 950 Euro bezogen zu haben. Warum ein Pass, ausgestellt auf einen Albaner anderen Namens, wollte der Richter wissen. Seiner wäre abgelaufen gewesen, lautete die Rechtfertigung.
 
Dem Vater war, wie er im Zeugenstand aussagte, keinerlei Veränderung seines Sohnes in Richtung Radikalisierung aufgefallen. Die damalige Freundin des bereits verurteilten Tschetschenen wurde u.a. zu WhatsApp-Nachrichten befragt. Demnach hatte ihr der Mann seine Abreise damals mit den Worten angekündigt, es sei "seine Pflicht, nach Syrien zu gehen." Das sei ein Scherz gewesen, meinte die Zeugin.
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