Jene Frau, die Roland Weißmann Fehlverhalten ihr gegenüber vorwirft, hat sich im Fernsehen zu Wort gemeldet.
Gegenüber der "ZiB2" sagte die ORF-Mitarbeiterin am Montag, dass es eine "eindeutige Lüge" von Weißmann sei, dass die Beziehung zu ihm einvernehmlich und wechselseitig gewesen sei. Den Compliance-Bericht, der keine sexuelle Belästigung feststellen konnte, könne sie "gar nicht nachvollziehen". Der "Falter" hat sich indes dazu entschieden, Chat-Auszüge zu zitieren.
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Sowohl das Interview als auch die Veröffentlichung von Chat-Auszügen im "Falter" sind eine Reaktion auf die kürzlich abgeschlossene Compliance-Untersuchung im ORF zur Causa. Diese war unter Begleitung von drei Juristen zum Ergebnis gekommen, dass im Falle Weißmanns keine sexuelle Belästigung im strafrechtlichen als auch im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes festgestellt habe werden könne. "Uns hat sich auch der Eindruck ergeben, dass der Austausch für keine der beiden Seiten unerwünscht war", hielt der ORF-externe Anwalt Christopher Schrank als einer der beigezogenen Juristen in der Vorwoche fest.
"Chatnachrichten mit meiner Abwehrhaltung"
"Es gibt eindeutige Chatnachrichten mit meiner Abwehrhaltung", sagte die Frau in der "ZiB2", wobei nur ihre Hände zu sehen waren und ihre Stimmung verfremdet wurde. "Wenn man es sehen will, sieht man es", meinte sie.
Kommunikation nur punktuell vorgelegt
Bei der Compliance-Kommission hat sie nicht die komplette Kommunikation vorgelegt. Das erklärt sie damit, dass sie gezielt darauf hinweisen habe wollen, "wo er Grenzen überschritten hat". Dazwischen fänden sich lediglich "Landschaftsfotos vom Laufen und irgendwelche Enten".
Der "Falter" zitiert etliche Chats zwischen Weißmann und der Frau. Es sei lange mit der Medienanwältin Maria Windhager diskutiert und geprüft worden, ob man Passagen und Bilder veröffentlichen solle, schrieb die Wochenzeitung. Man sei letztlich zu dem Schluss gekommen, dass es notwendig sei, um die Öffentlichkeit darüber zu informieren, mit welchen Methoden, Worten und Bildern Weißmann kommuniziert habe. Die Bilder werden beschrieben, nicht gezeigt.
"Falter": Öffentliches Interesse überwiegt
Argumentiert wird, dass der "vorgeschobene Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs kein Schutz vor Berichterstattung über Missstände in einem öffentlichen Unternehmen" sei. Das öffentliche Interesse überwiege in diesem Fall "eindeutig" - so die Ansicht des "Falters" und Windhagers -, da Weißmann eine Person von öffentlichem Interesse sei und er sich selbst zum Verhältnis mit der Betroffenen geäußert und sie dabei bezichtigt habe, die Unwahrheit zu sagen.
Weißmanns Anwalt Oliver Scherbaum wollte auf "Falter"-Anfrage nicht auf Fragen zu den Chats Stellung nehmen, kündigte aber rechtliche Schritte im Falle einer Veröffentlichung an. Zudem äußerte er sein Bedauern darüber, dass der "Falter" sich "offenbar seine Meinung gebildet hat und es bevorzugt, als Sprachrohr der Mitarbeiterin zu dienen, unabhängig von der Motivlage und Vorgehensweise dieser Person".
Thurnher sieht "verstörende" Chatinhalte
Die interimistische ORF-Chefin Ingrid Thurnher teilte in einem Statement gegenüber der "ZiB2" mit, dass die nun veröffentlichten Chatinhalte "verstörend, schockierend und inakzeptabel" seien. Mit der (angekündigten) Beendigung des Dienstverhältnisses von Weißmann habe man den richtigen Schritt gesetzt. Weißmann selbst will gegen seine Kündigung vorgehen. Es liege eine "Motivkündigung" vor, meinte sein Anwalt.