Zwei Männer stritten um ein 14-jähriges Mädchen.
Vier Jahre Freiheitsstrafe wegen absichtlich schwerer Körperverletzung: So lautete am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten das Urteil für einen 29-Jährigen, der im Jänner einen Freund mit zwei Bajonettstichen schwer verletzt hatte. Er nahm Bedenkzeit, die Staatsanwältin, die versuchten Mord angeklagt hatte, gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Man trank Alkohol
Der Verteidiger hatte den Vorfall als
"Zwiegespräch zwischen zwei relativ stark alkoholisierten Herren"
beschrieben. Sein Mandant habe in Notwehr gehandelt: Das spätere Opfer hätte
ihn gewürgt. Der Beschuldigte schilderte, der 31-Jährige habe zuerst ihn am
Hals gepackt, als er auf der Couch lag, worauf er zum Bajonett griff und
seinen Kontrahenten zweimal
in den Bauch stach. Er habe ihn aber nur "pieksen" wollen.
Streit wegen Frau
Der 29-Jährige und das Opfer hatten schon Jahre
zuvor Streit wegen einer Frau gehabt, die den Angeklagten mit seinem Freund
betrog. Der Kontakt brach daraufhin ab, man näherte sich aber wieder an, und
im Jänner dieses Jahres stand der 31-Jährige vor seiner Tür und bat um
Unterkunft, bis er seine neue Wohnung beziehen könnte.
Am Tag nach dem Einzug kam die damals vierzehnjährige Bekannte des Opfers - wegen der es vermutlich zur Eskalation des Streits zwischen den beiden Männern kam - zum ersten Mal zu Besuch. Bei weiteren Treffen soll der Beschuldigte sie gebeten haben, ihre Freundinnen zu fragen, ob sie mit ihm Geschlechtsverkehr haben würden. Das Mädchen meinte aber, dass es "schwierig ist, weil ich ja ein 'Rechter' bin", so der Angeklagte. Man habe bei ihm Relikte aus der Nazi-Zeit gefunden, erläuterte der Richter dazu.
Sticheleien
Der blutigen Auseinandersetzung sollen Sticheleien
vorausgegangen sein, die sich wieder um sexuelle Absichten des Mannes
drehten. An jenem Abend hätte der Beschuldigte - mit 1,8 Promille Alkohol im
Blut - dann wieder einmal versucht, sich bei der damals 14-Jährigen
anzubiedern. Laut dem Opfer hätte der 29-Jährige gemeint, er würde die
Bekannte "nehmen, auch wenn sie nicht will". Daraufhin soll der 31-Jährige,
mit immerhin drei Promille Alkohol im Blut, gemeint haben, dass er zuerst
bei ihm vorbei müsse. Später meinte er: "Ich wusste ja nicht, dass er dies
so wörtlich nimmt."