Familie von Opfer schildert Stalking-Hölle

Ex-Freundin erstochen: Lebenslange Haft & Einweisung

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Die Mutter von Silvia K. sagte, ihre Tochter (50) habe „riesige Angst“ vor ihrem Ex gehabt. Urteil nicht rechtskräftig.

Am zweiten Prozess-Tag gegen den arbeitslosen Security und erfolglosen Jugendfußballtrainer Roland H., der in Krumbach seine Ex-Freundin Silvia K. (50) mit 15 Messerhieben vor ihrer Garage getötet haben soll, ging es vor allem um den Stalking-Wahnsinn, mit dem er zuvor sein Opfer mehr als ein Jahr lang gequält haben soll.

Die 70-jährige Mutter erzählte unter Tränen, dass er sie „bis aufs Blut sekkiert habe“, Silvias Bruder berichtet von SMS, mit denen auch er „bombardiert“ wurde. Das spätere Mordopfer fühlte sich ständig verfolgt, traute sich nicht mehr alleine außer Haus und war „mit den Nerven fix und fertig“. Auch der Schwester, dem Dienstgeber und dem Teenager-Sohn von Silvia K. schickte er via Handy und Facebook wüste Beschimpfungen. Da das Opfer vor lauter Angst eine Überwachungskamera montiert hatte, wurde ein Teil der Tat aufgezeichnet. Das Video wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt. Der Frau wurden Stiche in Rücken, Brust, Bauch und Oberarm zugefügt.

Mord Krumbach Roland H. Silvia K.
© Facebook

Lebenslange Haft & Einweisung

Da laut Gutachter in Zukunft weitere (Blut-)Taten des Angeklagten nicht auszuschließen seien, empfahl er eine Unterbringung in einer Psycho-Anstalt. Der Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe samt Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt.Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Alle acht Geschworenen bejahten die Fragen nach Mord, beharrlicher Verfolgung, gefährlicher Drohung und versuchter schwerer Nötigung. Freisprüche gab es einstimmig zum Vorwurf der beharrlichen Verfolgung des Bruders der 50-Jährigen sowie beim Stimmenverhältnis vier zu vier zum Anklagepunkt der fortgesetzten Belästigung im Wege eines Computersystems zum Nachteil einer anderen Ex-Partnerin. Der Mann muss zudem der Mutter der Verstorbenen 18.000 Euro, dem Sohn 25.000, dem Bruder 13.000, der Schwägerin 8.000 Euro und einer anderen Ex-Partnerin 990 Euro zahlen.

Mildernd wirkte sich bei der Strafbemessung der teilweise Beitrag des Angeklagten zur Wahrheitsfindung aus und, dass es teilweise beim Versuch geblieben ist. Erschwerend waren u.a. die einschlägige Vorstrafe, der rasche Rückfall, der lange Tatzeitraum, das "heimtückische" Vorgehen und das "außergewöhnlich hohe Ausmaß der Gewalt in Form der vielen Messerstiche", sagte der vorsitzende Richter Hans Barwitzius. Der Schwurgerichtshof sei der Meinung gewesen, dass "für diese Tat nur diese Strafe möglich ist". Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Verteidigung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmeldete.

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