Ohne Bewilligung

Illegale Bauten in Würmla: Gemeinde hebelt Abrissbescheide aus

In Würmla wurden zwei nicht genehmigte Gebäude nachträglich bewilligt, obwohl der Abriss längst gerichtlich bestätigt war. Möglich machte das eine umstrittene Umwidmung, die auf Wunsch des Grundeigentümers erfolgte. 

In der kleinen Gemeinde Würmla im Bezirk Tulln sorgen zwei Bauwerke für große Aufregung. Eigentlich hatte das Landesverwaltungsgericht im Vorjahr den Abriss des Unterstands und der Halle bestätigt, weil beide Gebäude ohne gültige Genehmigung errichtet wurden. Doch statt sie zu beseitigen, legalisierte die Gemeinde die Bauten einfach nachträglich - auf Wunsch des Eigentümers, einem Landwirt und ehemaligen ÖVP-Gemeinderat. Das wirkt wie ein Handgriff am Gesetzestext. Denn laut Landesvorgaben darf eine Umwidmung nicht allein auf Basis individueller Interessen erfolgen. Genau das ist hier offenbar geschehen, wie noe.ORF.at berichtet.

Umwidmung mit Beigeschmack

Der Bauwerber reichte neue Unterlagen ein, während parallel das Grundstück von Bauland in Grünland neu gewidmet wurde. Damit galten plötzlich andere Regeln. Im Grünland gibt es keine Grenzwerte für Geländeveränderungen, was die Genehmigung deutlich erleichterte. Dass der Unterstand und die Halle schon seit Jahren standen, spielte keine Rolle mehr. Obwohl sie baurechtlich unzulässig errichtet wurden, gelten sie jetzt als legal. Eine Entscheidung mit einem bitteren Beigeschmack.

Die Gemeinde sieht keine Probleme bei der Umwidmung.

Die Gemeinde sieht keine Probleme bei der Umwidmung.

© ORF

Auch ein drittes Bauwerk steht im Fokus: eine Fütterungsanlage mit lautstarken Silofräsen. Obwohl die Gemeinde deren Abriss verfügte und das Gericht eine Frist setzte, wird die Anlage weiter betrieben. Dutzende Anzeigen liegen vor, doch über Strafen schweigt die Bezirksbehörde aus Datenschutzgründen. Während die Gemeinde von rechtmäßigen Verfahren spricht, bleibt bei vielen Anrainern der Eindruck, dass hier nicht das Gesetz, sondern der Einfluss eines Einzelnen umgesetzt wurde.

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