Sechs Monate bedingte Haft

Kind starb bei Verkehrsunfall in NÖ: Schuldspruch für Kleinbuslenker

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Sechs Monate bedingt wegen grob fahrlässiger Tötung - Urteil nicht rechtskräftig.

Wiener Neustadt. Weil er im April in Baden einen Achtjährigen mit einem Kleinbus erfasst und überrollt hatte, ist ein 20-Jähriger am Donnerstag in Wiener Neustadt wegen grob fahrlässiger Tötung zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch ist nach Angaben des Landesgerichts nicht rechtskräftig. Der Bub erlag nach dem Verkehrsunfall seinen schweren Verletzungen im Krankenhaus.
 
Der Beschuldigte bog am 24. April Polizeiangaben zufolge trotz eines Verbotes links in eine Park-&-Ride-Anlage ein, überfuhr dabei eine Sperrlinie. Das Kind, das gerade die Parkplatzeinfahrt überquerte, soll der Kleinbuslenker dabei übersehen haben. Der Bub war gemeinsam mit seiner Mutter, einer 40 Jahre alten Badenerin, unterwegs gewesen. Beide fuhren auf Micro-Scootern.
 
Der Achtjährige wurde nach dem Zusammenprall unter Reanimation per Notarzthubschrauber in das Wiener SMZ Ost-Donauspital transportiert. Dort wurde er auf der Kinderintensivstation betreut. Am Donnerstag stellte das Landesgericht auch fest, dass der 20-Jährige den Hinterbliebenen des toten Buben 10.000 Euro bezahlen muss.
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