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Unfall mit Fahrradanhänger

Kinder tot: Mutter drohen jetzt 3 Jahre Haft

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Zwei Kinder sterben im Fahrradanhänger der Mutter: Gehört sie zusätzlich bestraft?

Eine Mutter (39) wird mit ihrem E-Bike auf dem Heimweg bei Hausleiten von einem Pkw erfasst. In einem Fahrradanhänger liegen ihre beiden Töchter, ein und vier Jahre alt. Das Auto schleudert das zweirädrige Gefährt in den Straßengraben, beide Kinder sterben. Die Mutter überlebt knapp.

Heute, fünf Monate später, muss sich die 39-Jährige wegen grob fahrlässiger Tötung vor dem Landesgericht Kor­neuburg verantworten. Die Kinder trugen keinen Helm, der Fahrradanhänger war nicht beleuchtet, es fehlte eine vorgeschriebene Fahnenstange mit Wimpel. Schwere Versäumnisse. Ob sie jedoch kausal zum Tod der Mädchen geführt haben, ist ungeklärt. Sehr wahrscheinlich aber wären die Kinder auch mit Helm nicht zu retten gewesen. Die fehlende Beleuchtung führte ebenfalls nicht zu dem verheerenden Unfall. Es war noch hell an jenem verhängnisvollen 4. August.

Die Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung (Strafandrohung bis 3 Jahre) erscheint deshalb hart. Die Mutter ist längst gestraft genug – ein weises Gericht wird dies wohl berücksichtigen.

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