Erfolglos gewehrt

Klosterneuburg muss Deponie akzeptieren

Die Stadt Klosterneuburg (Bezirk Tulln) hat im Verfahren um eine geplante Bodenaushubdeponie alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Sämtliche Beschwerden wurden abgewiesen. Man nehme die Urteile zur Kenntnis und wolle „engmaschig beobachten“. 

Seit März 2023 liefen die behördlichen Verfahren zur Genehmigung einer Bodenaushubdeponie in Weidlingbach, einer Katastralgemeinde von Klosterneuburg. Die Stadtgemeinde Klosterneuburg hatte dagegen mehrere Rechtsmittel eingebracht.

Stadt muss Urteil zur Kenntnis nehmen 

Bei dem Projekt handle es sich um das Vorhaben eines privaten Unternehmens. Die Stadt habe "keine Möglichkeiten“ mehr und nehme die Urteile zur Kenntnis, sagte Bürgermeister Christoph Kaufmann (ÖVP) gegenüber noe.ORF.at. Wie es in einer Aussendung der Stadt am Montag hieß, richtete sich die Beschwerde der Stadt gegen den Bescheid nach dem Abfallwirtschaftsgesetz vom April 2025. Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich wies die Beschwerde der Stadt im Dezember 2025 als unzulässig zurück. Auch gegen einen Feststellungsbescheid der UVP-Behörde hatte die Stadt Beschwerde erhoben. Diese Beschwerde wurde im März 2025 vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Eine von der Stadtgemeinde eingebrachte außerordentliche Revision wurde im April 2026 vom Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen.

Stadt will Auswirkungen auf Verkehr genau beobachten 

Sollte das Projekt umgesetzt werden, will die Stadt nach Angaben Kaufmanns vor allem die Auswirkungen auf den Verkehr genau beobachten. In der Bevölkerung gab es Befürchtungen wegen des zusätzlichen Verkehrsaufkommens durch Weidlingbach und Weidling. Verhindern könne man die Deponie nicht mehr, so Kaufmann. Angestrebt werde nun ein „gutes Einvernehmen“ mit dem Unternehmen, falls es zur Umsetzung komme.

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