Umwelt

Klosterneuburg wendet sich gegen neue Deponie

Teile des Biosphärenparks könnten gefährdet werden. Naherholungsräume werden wahrscheinlich beeinträchtigt.

Klosterneuburg stemmt sich eine geplante Deponie für Bodenaushub. In der vergangenen Sitzung des Stadtrates beschloss die Kommune, eine Beschwerde dagegen beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich.

Gegen abfallrechtliche Genehmigung

Die Stadt sieht den schützenswerten Lebensraum Wienerwald mit seiner Erholungsfunktion in Gefahr.
Die Beschwerde richtet sich gegen die abfallrechtliche Genehmigung sowie gegen weitere behördliche Bewilligungen, darunter der wasserrechtliche Konsens, die naturschutzrechtliche Bewilligung und die Rodungsbewilligung. Die Stadtgemeinde beantragt, sämtliche Genehmigungen nicht zu erteilen.

Deponie ist für 19 Jahre geplant


Die geplante Deponie betrifft laut Unterlagen eine Fläche von 4,59 Hektar, mit einer angestrebten Betriebsdauer von beinahe 19 Jahren – konkret bis zum 30. Dezember 2043. Der betroffene Landschaftsraum in Weidlingbach ist als besonders schützenswert eingestuft. Teile der Grundstücke befinden sich in Pflegezonen des NÖ Biosphärenparks Wienerwald, welcher gemäß dem NÖ Biosphärenpark Wienerwald-Gesetz ausgewiesen ist. Diese Flächen sind im Waldentwicklungsplan als Waldfunktionsflächen definiert und erfüllen wichtige Erholungs-, Schutz- und Wohlfahrtsfunktionen.
 

20 Jahre lang darf gerodet werden erst danach Aufforstung

Kritisch sieht die Stadtgemeinde auch, dass die erteilte Rodungsbewilligung auf 20 Jahre befristet ist und eine Wiederbewaldung erst danach vorgesehen wäre. Zudem fehle im naturschutzfachlichen Gutachten eine nachvollziehbare Begründung, weshalb der Charakter des Wienerwalds als eines der bedeutendsten Laubwaldgebiete Mitteleuropas durch die geplante Deponie nicht beeinträchtigt werden soll. Nicht nachvollziehbar ist weiters, dass durch die Standortwahl der Deponie von einer Verkehrsentlastung bei gleichzeitiger Verkürzung der Fahrtstrecke ausgegangen wird.

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