Pestizid-Austritt durch undichte Rohre, Kanäle und Abwasserbecken.
Am Landesgericht Korneuburg hat am Mittwoch ein dreitägiger Prozess um eine Grundwasserverunreinigung im Einzugsbereich des Werks von Kwizda Agro in Leobersdorf begonnen. Sechs großteils heute noch leitenden Angestellten des Pflanzenschutzmittelproduzenten wird fahrlässige bzw. vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt vorgeworfen. Zwei Angeklagte bekannten sich nicht-, die übrigen teilschuldig.
Pestizide im Grundwasser
Im Raum Korneuburg waren Pestizide im Grundwasser festgestellt worden, deren Beseitigung umfangreiche, noch immer laufende Sanierungsmaßnahmen erforderten. Staatsanwältin Birgit Sporn trug aus der Anklage vor, dass die Rohre, Kanäle und Abwasserbecken, deren Inhalt gefährlichen Abfall darstelle, keine geeignete Beschichtung aufwiesen, über Jahre hindurch nicht überprüft wurden und die Gruben auch regelmäßig übergelaufen sein sollen. Flüssigkeit sei auch beim Umpumpen in ein anderes Becken ausgetreten.
Sporn warf den Firmenverantwortlichen überdies deren Verhalten nach Bekanntwerden einer Verunreinigung im August 2010 vor: "Sie ließen die Bezirkshauptmannschaft (BH) bewusst im Unklaren über das Ausmaß."
Laut Gutachten seien durch Clopyralid und Thiamethoxam kontaminierte Abwässer mindestens fünf Jahre vor Bekanntwerden, also seit mindestens 2005, ausgetreten. Aufgrund des vorsorglich niedrigen Grenzwerts von 0,1 Mikrogramm Pestizide pro Liter sei es zu keiner gesundheitlichen Gefährdung gekommen, wohl aber zur Qualitätsverschlechterung und Gefährdung eines Gewässers.
Die Anwältin der bei Kwizda Agro Beschäftigten, Julia Mair, verwies darauf, dass die Firma den Unfall damals selbst gemeldet hatte und danach 11,3 Millionen Euro in die Sanierung gesteckt hätte. "Wir haben alles daran gesetzt, die Fakten zu ermitteln und Maßnahmen gesetzt, um Schäden zu vermeiden", erklärte der Geschäftsführer (60).
Richter: BH zu spät informiert
Dass Mitarbeiter den Schaden im August 2010 als eher geringfügig einstuften, verwunderte Richter Rainer Klebermaß: "Haben Sie die Fotos vom undichten Rohr gesehen? Da brauch' ich kein Fachmann zu sein!" Und nachdem man gewusst habe, dass es mehrere Lecks im Abwassersystem gab, "ließ sich Kwizda zwei Jahre Zeit, gegenüber der Bezirkshauptmannschaft alles offenzulegen", warf der Richter den Angeklagten vor, die Behörde nicht am Laufenden gehalten bzw. zum Teil angelogen zu haben. Dass man bei Offenlegung der Fakten eine Stilllegung befürchtete, bestritt der Geschäftsführer.
Angeklagte gaben sich unwissend
Keiner der Angeklagten wollte gewusst oder gehört haben, dass Becken manchmal überliefen. Klebermaß hielt u.a. einem Bereichsleiter vor, aufgrund der Überprüfung der Anlage nach dem Vorfall gewusst zu haben, dass nicht nur das eine Rohr kaputt war: "Sie waren bei allen Besprechungen mit der BH dabei und haben kein Sterbenswörtchen gesagt, wie's wirklich ausschaut", vermutete Klebermaß dahin gehende Vorgaben der Geschäftsführung. "Keiner hat irgendwas gesagt über die bekannten weiteren undichten Stellen", sprach er vom Zurückhalten von Informationen.
Die Befragung aller sechs Beschuldigten wurde am Mittwoch abgeschlossen - mit einem überraschenden Ende: Der Richter bot dem zweitangeklagten ehemaligen Werksleiter eine Diversion an. Der 57-Jährige nahm eine Geldbuße von 2.000 Euro, binnen 14 Tagen zu zahlen, an - ebenso die Staatsanwaltschaft. Er war, da er das Unternehmen im März 2010 verlassen hatte, nur der fahrlässigen Beeinträchtigung der Umwelt angeklagt gewesen und hatte daher mit der Vorgangsweise nach Bekanntwerden des Austritts von Pestiziden nichts mehr zu tun.
Damit wird das Verfahren am Donnerstag nur mehr gegen fünf Angeklagte fortgesetzt. Ein weiterer Termin ist am 10. Dezember.
Keine Parteienstellung für Global 2000
Global 2000 beklagte am Mittwoch, dass ihr - gemeinsam mit dem ORF ("Am Schauplatz") Aufdecker der Pestizidkontamination des Korneuburger Grundwassers - im Verfahren keine Parteienstellung gewährt worden sei. "Dies obwohl die Aarhus-Konvention, welche 2005 von Österreich ratifiziert wurde, den Zugang von Umweltschutzorganisationen zu jeglicher Art von Verfahren, die Umweltangelegenheiten betreffen, verlangt", hieß es in einer Aussendung unter Hinweis darauf, dass die Republik vor einem Jahr von der Aarhus Kommission wegen Nichtbeteiligung der Tierschutzorganisation Vier Pfoten an einem Umweltverfahren gerügt worden sei.