Der Prozess um die Einweisung von Terry A. am 13. und 20. November.
NÖ. „Es besteht kein Zweifel daran, dass mein Mandant eine umfassende psychiatrische Behandlung braucht“, sagt Top-Verteidiger Wolfgang Blaschitz auf Nachfrage zu ÖSTERREICH.
Abnorm. Es geht um ein Gutachten im Falle des nigerianischen Asylwerbers Terry A. (20 oder 25 Jahre alt, je nach Alias-Name). Ein Gerichtspsychiater attestierte eine paranoide Schizophrenie. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Geschworene. Nun werden Geschworene über seine Einweisung entscheiden. Aufgrund der Diagnose dürfte diese aber fix sein. Damit kann A. für den mutmaßlichen Mord nicht verurteilt werden. Es wurden zwei Verhandlungstermine anberaumt - am 13. und 20. November in Wiener Neustadt. Der Nigerianer soll am 2. Mai in einer Asylwerberunterkunft im Bezirk Mödling den Bangladeschi Razib D. (26) überraschend angegriffen und durch Tritte in den Kopf getötet haben. Bei seiner Einvernahme verletzte er Polizisten. In Haft prügelte er seinen Zellengenossen fast tot.
Den Namen „Meißel-Killer“ erhielt A., weil man anfangs einen Meißel mit Blutanhaftungen, den er bei sich trug, für die Tatwaffe hielt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
(lae)