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Die Behörde überprüfte die angemeldete Schlachtung und sah dabei alle Auflagen erfüllt.

Anlässlich des Kurbanfestes (islamisches Opferfest) fand vergangenen Samstag in einer Schlachtanlage in Reisenberg (Bez. Baden) eine rituelle und auch angemeldete Schächtung von rund 700 Schafen statt.

Gründe zur Beanstandung gab es jedoch keine. „Rituelle Schlachtungen sind in ­Österreich nach dem Tierschutzgesetz unter Einhaltung von Auflagen, die die Behörde vorschreibt und auch kontrolliert, erlaubt“, sagte Bezirkshauptfrau Sonja Sonnleitner.

Bürgermeister: "Es gab mit Betrieb noch nie Probleme"

Zudem hat der Amtstierarzt den Betrieb bereits insgesamt vier Mal überprüft. Auch der Bürgermeister von Reisenberg, Josef Sam, war persönlich vor Ort, um sich ein Bild zu machen: „Es gab hier bisher nie ein Problem, der Betrieb führt diese Schächtungen bereits seit mehreren Jahren durch“, erklärte Sam.

Schächten ist in Österreich laut Tierschutzgesetz dann erlaubt, wenn ein Veterinärmediziner anwesend ist und das Tier nach dem Schnitt sofort betäubt wird.

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