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Wegen "grob fahrlässiger Tötung"

Nach tödlichem Crash: Ex-ÖFB-Spielerin angeklagt

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Zum Unfall war es am 25. November des Vorjahres in den frühen Morgenstunden gekommen.

St. Pölten. Nach einem tödlichen Verkehrsunfall in Langenrohr (Bezirk Tulln) hat die Staatsanwaltschaft St. Pölten Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung gegen die ehemalige ÖFB-Nationalteamspielerin Nina Burger erhoben. Der 35-Jährigen wird eine Alkoholisierung von 0,78 Promille in Verbindung mit Übermüdung angelastet. Einen Prozesstermin gebe es noch nicht, bestätigte der Sprecher der Anklagebehörde, Leopold Bien, am Montag auf APA-Anfrage Medienberichte.

Zum Unfall war es am 25. November des Vorjahres in den frühen Morgenstunden gekommen. Die frühere Spitzensportlerin dürfte laut Polizeiangaben kurz vor 5.30 Uhr mit ihrem Pkw auf der B19 nach rechts auf das Bankett geraten sein und daraufhin nach links ausgelenkt haben. Sie stieß gegen das Auto eines 37-Jährigen. Der Niederösterreicher verstarb an der Unfallstelle. Die Lenkerin wurde mit Verletzungen in das Universitätsklinikum Tulln transportiert.

Der Strafantrag sei vor kurzem eingebracht worden, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft mit. Im Fall einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Haft. Der ÖFB hatte nach dem Unfall ein Statement im Namen von Burger übermittelt. "Ich kann keine Worte finden, die mein Bedauern darüber ausdrücken, was heute passiert ist. Alle meine Gedanken sind bei den Hinterbliebenen. Was sie jetzt durchleiden müssen, ist nur schwer vorstellbar und kaum zu ertragen", wurde die frühere Spitzensportlerin zitiert.

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