Niederösterreich

Prozess gegen NÖ FPÖ-Landesrat Waldhäusl: Befragung fortgesetzt

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Freiheitlicher äußerte laut seinen Angaben "politische Wünsche und Vorgaben", gab aber "keine Weisungen" - Frühere Landesbeamtin "treffen Vorwürfe extrem."  

Der Prozess um den Verdacht des Amtsmissbrauchs gegen den niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine frühere Landesbeamtin ist am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten mit der Befragung der Angeklagten fortgesetzt worden. Die Beschuldigten bestritten die Vorwürfe in Zusammenhang mit der Verlegung minderjähriger Flüchtlinge in das mit Stacheldraht begrenzte Asylquartier Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) Ende November 2018.

Strafverfahren

Waldhäusl erwiderte - wie bereits am Mittwoch - auf alle Fragen der Privatbeteiligtenvertreter, die sich für betroffene Flüchtlinge an dem Strafverfahren angeschlossen haben: "Keine Angabe." Erneut sagte er zu Richterin Silvia Pöchacker: "Von mir hat es politische Wünsche und Vorgaben gegeben, aber keine Weisungen." Für die rechtliche Abklärung sei die Fachabteilung verantwortlich. Der Landesrat sei für die "politische Ausrichtung" zuständig, meinte der Freiheitliche in Richtung Staatsanwalt Michael Schön: "Wenn ich das alles wüsste, würde ich in der Fachabteilung arbeiten."

"Deckt sich das mit Ihrer Wahrnehmung?"

Laut dem Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft gab es in dem Quartier Verschmutzungen, Stacheldraht sicherte die Einrichtung ab. Die Flüchtlinge konnten demnach die Unterkunft nur begrenzte Zeit in Begleitung von Securitys verlassen, der Kontakt mit außen wurde unterbunden. "Deckt sich das mit Ihrer Wahrnehmung?", wollte die Richterin von Waldhäusl wissen. "In keiner Weise", erklärte der Erstangeklagte.

Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hatte wenige Tage nach der Eröffnung des Asylquartiers Drasenhofen die Verlegung der Jugendlichen an einen anderen Standort angeordnet. "Das habe ich zur Kenntnis genommen", so Waldhäusl. Danach wurde die Unterkunft laut dem Landesrat nicht mehr genutzt, der Betreiber wurde insolvent.

Eingesperrt

Das Quartier an der Grenze zu Tschechien entsprach laut Schön von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) "keiner geeigneten Unterkunft im Sinne der gesetzlichen Grundversorgung". Die mit Stacheldraht begrenzte Einrichtung habe den Jugendlichen das "Gefühl des Eingesperrtseins" vermittelt.

Prozesstage

Nach der Befragung des Landesrats begann die Einvernahme der ehemaligen Beamtin. "Mich treffen diese Vorwürfe extrem", die Anschuldigungen seien falsch, betonte die 54-Jährige. Sie sei für NGOs zum "Feindbild" geworden, weil sie im Land eine eigene Asylrechtsvertretung aufgebaut habe.

Am Donnerstag ist kein Urteil geplant. Vorgesehen sind mehrere weitere Prozesstage, der nächste Termin soll der 24. Februar sein.
 

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