Urteile nicht rechtskräftig

Terror-Prozess in NÖ: Bedingte Einweisung & drei Freisprüche

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Mit einer bedingten Einweisung und drei Freisprüchen ging ein Terror-Prozess in St. Pölten zu Ende.

Mit einer bedingten Einweisung und drei Freisprüchen ist am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten ein Terror-Prozess zu Ende gegangen. Ein 21-Jähriger war laut Gutachten nicht zurechnungsfähig. Drei weitere junge Männer im Alter von 20, 21 und 25 Jahren wurden freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
 
Beim 21-jährigen österreichischen Staatsbürger wurde von einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher unter Setzung einer Probezeit von fünf Jahren bedingt abgesehen. Für die Dauer der Probezeit wurde Bewährungshilfe angeordnet und Weisung erteilt, die begonnene Psychotherapie fortzusetzen. Sein Verteidiger Roland Schöndorfer gab - ebenso wie der Staatsanwalt - zu allen Urteilen keine Erklärung ab. Freisprüche gab es laut dem vorsitzenden Richter aufgrund mangelnder Beweise für einen 20-jährigen Mazedonier und zwei russische Staatsangehörige im Alter von 21 und 25 Jahren.
 
Es gab dem Richter zufolge "Freisprüche in Anklagepunkten, die auf Angaben eines anonymen Zeugen beruhten". Beim 21-Jährigen wäre nach Urteil des Schöffensenats zu drei Punkten ein Schuldspruch zu fällen gewesen, wenn der junge Mann zurechnungsfähig gewesen wäre. Diese betrafen die von der Staatsanwaltschaft angelastete Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS). Zum Vorwurf des geplanten Raubüberfalls habe es keine entsprechenden Nachweise gegeben.
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