Die Berufung des Angeklagten wurde vom Oberlandesgericht abgelehnt.
Die lebenslange Haftstrafe gegen einen 36 jährigen Mann wegen Mordes an seiner Ehefrau ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Linz wies die Berufung des Angeklagten ab und bestätigte damit das Urteil des Landesgerichts Ried im Innkreis.
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Der Mann hatte seine 44 jährige Frau im März 2025 aus Eifersucht mit einem Messer getötet. In der Tatnacht kam es nach einer Feier erneut zu einem Streit über die bevorstehende Trennung. Der Angeklagte fügte dem Opfer mehr als 30 Stich- und Schnittverletzungen zu, wodurch sie verblutete. Trotz Geständnisses und mildernder Umstände werteten die Gerichte die Tat als besonders grausam. Die Höchststrafe bleibt daher aufrecht.