Prozess

Tierschützer: Republik bringt Rekurs ein

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Finanzprokuratur besteht auf Verjährung der Schadenersatz-Klage von Martin Balluch.

Die Republik Österreich hat Rekurs gegen ein Urteil des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) in der Tierschützer-Causa eingelegt. Der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, einstiger Hauptangeklagter im Wiener Neustädter Prozess, hatte die Republik auf Schadenersatz geklagt. Die Klage war zunächst wegen Verjährung abgewiesen, dann aber vom OLG an die Erstinstanz verwiesen worden.

"Schande für Österreich"
"Das ist eine Schande für Österreich, nirgendwo sonst wäre das möglich. Ich wurde zu Unrecht verfolgt, eingesperrt und vor Gericht gezerrt, musste mich mit 14 Expertengutachten und zwei Privatdetektiven, die die mir rechtswidrig vorenthaltenen Entlastungsbeweise in Form der Berichte der beiden Spitzel beischafften, freibeweisen, und dann steht die Republik für ihre Verbrechen nicht gerade. Wie komme ich dazu, auf diesen Kosten sitzen zu bleiben?", fragte Balluch in einer Aussendung am Donnerstag. Trotz rechtskräftigen Freispruchs im 14 Monate dauernden Tierschützerprozess war ihm seinen Angaben zufolge ein Schaden von 600.000 Euro entstanden.

Statt sich dem Verfahren zu stellen, nutze die Republik "jeden Winkelzug, um die selbst verschuldeten Kosten nicht begleichen zu müssen", betonte Balluch. Demnach bestehe die Finanzprokurator weiterhin auf Verjährung. Die Entscheidung liegt nun beim Obersten Gerichtshof (OGH).

2006 waren Ermittlungen in der Causa aufgenommen worden, im Mai 2008 kamen zehn Tierschutzaktivisten vorübergehend in U-Haft. Im März 2010 begann die Verhandlung, die für die 13 Angeklagten im Mai 2011 mit Freisprüchen vom Vorwurf der Beteiligung an einer kriminellen Organisation nach Paragraf 278 StGB endete. 2013 hob das OLG fünf Freisprüche in Bezug auf Nötigung, Sachbeschädigung, Tierquälerei und Widerstand gegen die Staatsgewalt auf, im zweiten Rechtsgang wurden die fünf Beschuldigten dann in Einzelverfahren im Vorjahr auch von diesen Vorwürfen rechtskräftig freigesprochen.

 

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