Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Anfechtung der NÖ Landwirtschaftskammerwahl durch den Unabhängigen Bauernverband (UBV) zurückgewiesen. Die Beeinspruchung sei "grob fehlerhaft" gewesen.
Der VfGH erläuterte am Mittwoch, dass die Anfechtung "formal nicht richtig war". Es sei kein "bestimmtes Begehren" enthalten gewesen. Das Höchstgericht habe demnach die Wahl an sich nicht geprüft. Der zentrale Satz dann: "Das Wahlverfahren bzw. Teile davon sind daher nicht zu wiederholen." Beim Urnengang am 9. März hatte der NÖ Bauernbund als klar stärkste Kraft 82 Prozent der Stimmen und 32 von 36 Mandaten in der Vollversammlung erhalten. Der UBV erreichte 9,81 Prozent bzw. drei Sitze und übte in der Folge Kritik am Wahlrecht. Die Freiheitlichen & Unabhängigen Bauern (FB) erzielten 4,88 Prozent bzw. ein Mandat.
Für Landwirtschaftskammerpräsident Johannes Schmuckenschlager, Spitzenkandidat des NÖ Bauernbundes, ist die Entscheidung des Höchstgerichts ein wichtiges Signal der Stabilität. "Gerade in diesen unsicheren Zeiten brauchen unsere Bäuerinnen und Bauern eine funktionierende Interessenvertretung. Eine Neuwahl, wie vom UBV gefordert, hätte weitreichende negative Folgen gehabt. Gut, dass nun Klarheit herrscht", so Schmuckenschlager in einer Aussendung.