Für Beamten gibt es ein gerichtliches Nachspiel

Tote Polizeihunde: Anklage wegen Tierquälerei

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Der Hitzetod von zwei Polizeihunden und zwei weiteren Vierbeinern im Weinviertel nach einer privaten Joggingrunde eines Diensthundeführers der Landespolizeidirektion Niederösterreich hat ein gerichtliches Nachspiel.  

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg erhebt Anklage wegen Tierquälerei gegen den Beamten, bestätigte Mediensprecher Josef Mechtler am Dienstagnachmittag einen Bericht des ORF Niederösterreich.

Der Hundeführer habe angegeben, dass er auf dem Heimweg von der Joggingrunde gesundheitliche Probleme bekommen habe. Die Tiere - der belgische Schäfer des Beamten, der Malinois-Diensthund einer Kollegin sowie zwei private Vierbeiner - seien deshalb länger im Auto eingesperrt gewesen, so die Staatsanwaltschaft.

Der Vorfall hatte sich Mitte August zugetragen. Ein pathologischer Befund der Veterinärmedizinischen Universität ergab in der Folge laut Landespolizeidirektion, dass die Hunde "mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Überwärmung an akutem Herz-Kreislaufversagen (Hitzschlag) verendet" seien. Der Beamte und die Kollegin seien inzwischen anderen Abteilungen zugeteilt. Sie würden bis auf weiteres als Polizeidiensthundeführer nicht eingesetzt, so die Behörde.
 

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