Josef B. erschoss drei Familienmitglieder.
Der Oberste Gerichtshof hat am Donnerstag im Vierfach-Mord von Strasshof die Urteile der ersten Instanz bestätigt. Es bleibt demnach bei 20 Jahren Haft für Josef B., der am 1. Juli 2008 seine Schwester, seinen Bruder und deren Ehepartner erschossen hatte.
Bestätigt wurden auch die zwölf Jahre für den mitangeklagten Ehemann der Nichte von Josef B., der diesem für die Tatausführung laut nunmehr rechtskräftigen Urteil rund 170.000 Euro versprochen hatte. Außerdem soll er Josef B. dazu gebracht haben, den ursprünglich geplanten Tatzeitpunkt um zwei Tage zu verschieben.
"Bis zuletzt keine Reue"
Die Staatsanwaltschaft hatte
für Josef B. lebenslange Haft gefordert und daher gegen das Urteil des
Landesgerichts Korneuburg vom vergangenen Februar Strafberufung eingelegt.
Generalanwältin Margit Wachberger betonte am Donnerstag im Justizpalast, der
Mann habe den Vierfachmord "sorgfältig geplant", "rücksichtlos
ausgeführt" und "bis zuletzt keine Reue gezeigt." Daher
sei in diesem Fall die Höchststrafe "dringend erforderlich".
Der Berufungssenat des Obersten Gerichtshofs leistete dem Ersuchen, über Josef B. lebenslang zu verhängen, nicht Folge und beließ es bei den in erster Instanz ausgesprochenen 20 Jahren. "Die Tat ist schwer zu toppen. Der Täter hat allerdings ein gewisses Verständnis für die Motivlage verdient", begründete der Senatsvorsitzende Eckart Ratz diese Entscheidung.
"Unentschuldbar"
Die Tat sei zwar "unentschuldbar",
die Geschworenen wären jedoch davon ausgegangen, "dass er (Josef
B., Anm.) ein Loser ist und von seiner Verwandtschaft ständig traktiert
worden ist". Es gebe keinen Grund, die Feststellungen der Geschworenen
anzuzweifeln, sagte Ratz. Der Mann habe demnach für seine Töchter "das
letzte Hemd hergegeben" und sei im Gegenzug von seinen Verwandten als
Kinderschänder hingestellt worden. "Als Vater muss ich da auch
sagen 'Puh'", gab der Vorsitzende zu bedenken.
Demgegenüber habe der mitangeklagte 45-Jährige, der Ehemann der Nichte von Josef B., aus "niederen Motiven", nämlich aus rein finanziellen Erwägungen gehandelt, erklärte Ratz. Daher war nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs (OGH) kein Raum für die von seinem Verteidiger Elmar Kresbach geforderte Strafminderung. Kresbach hatte die über seinen Mandanten verhängten zwölf Jahre als "bei weitem zu hoch" bezeichnet.
Ehe sich der Senat zur Beratung über die Strafe zurückzog, hatte Josef B. noch die Gelegenheit zu einem Schlusswort genutzt. Mit erstickter Stimme und gegen die Tränen ankämpfend, sagte er: "In der Familie gibt es nur Hinterlist und Intrige."