Entscheidung über Anklage wegen Amtsmissbrauch

Wirbel um ÖSTERREICH-Story zu Fall Waldhäusl

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Staatsanwaltschaft muss erst Waldhäusl informieren, dann die Öffentlichkeit.

St. Pölten. Die ÖSTERREICH-Story, dass FP-Landesrat Gottfried Waldhäusl wegen Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit dem Asylskandal in Drasenhofen ein Strafprozess droht, hat in der NÖ-Landespolitik wie eine Bombe eingeschlagen.

Waldhäusl selbst blieb gegenüber ÖSTERREICH – äußerlich– recht cool. Wegen der Länge des Verfahrens erklärte er: „Sollte es tatsächlich zu einer Anklage kommen: je früher, desto besser.“ Auf die Mühlen von SPÖ, Grünen und Neos, die seit Monaten vehement Waldhäusls Rücktritt fordern, war diese neue Wendung jedenfalls ein regelrechter Wasserschwall. Alle erneuerten ihre Rücktrittsaufforderung, allein schon wegen der Tatsache, dass der Verwaltungsgerichtshof befunden hatte, dass das Wegsperren Jugendlicher schwer rechtswidrig gewesen sei.

Anklage-Erhebung steht unmittelbar bevor

Für die regierende ÖVP ist der Fall ein schweres ­Dilemma: Zum Rücktritt kann Waldhäusl per Landesverfassung nur die FPÖ selbst zwingen, Johanna Mikl-Leitner kann ihm höchstens die – freilich paktierten – Agenden fürs Asyl- und Fremdenwesen entziehen.

Ob das politisch aus­reichend ist, wird sich erst zeigen, wenn es tatsächlich zu einer Anklageerhebung kommt.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat ihren Vorhabensbericht jedenfalls, wie ÖSTERREICH schrieb, vom Justizministerium und der Oberstaatsanwaltschaft mit genauen Aufträgen zurückbekommen. Vor einer etwaigen Anklageerhebung werde man jedenfalls erst die Betroffenen und dann die Medien informieren.

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