Schüler getreten

Zehn bzw. sieben Jahre Haft für brutale Gewalttat

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Ein 18- und ein 19-Jähriger mussten sich am Dienstag vor Gericht für eine Gewalttat verantworten. Das nicht rechtskräftige Urteil lautet zehn bzw. sieben Jahre.

Mit - nicht rechtskräftigen - Schuldsprüchen wegen versuchten Mordes und Raubes ist nach stundenlangen Beratungen der Geschworenen am Dienstagabend der Prozess am Landesgericht Krems gegen zwei junge Waldviertler zu Ende gegangen, die einen 21-jährigen Oberösterreicher im Februar vor einem Lokal durch Schläge und Tritte lebensgefährlich verletzt hatten.

Zehn und sieben Jahre Haft
Der 18-jährige Erstangeklagte wurde zu zehn Jahren (und Widerruf seiner bedingten Vorstrafen), der 19-jährige Mittäter zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Beschuldigten hatten sich teilgeständig gezeigt, bestritten aber die Tötungsabsicht. Die Verteidiger hatten auf schwere Körperverletzung plädiert.

Stänkerei mit Faustschlägen und Tritten
Vorangegangen war den brutalen Akten - unter Alkoholeinfluss - eine Stänkerei in einem Kebap-Lokal in Schrems. Laut Anklage packten der 18-und der 19-Jährige das Opfer und schlugen seinen Kopf gegen die Holzwand. Blutend verließ der 21-Jährige das Lokal - die Angreifer folgten ihm, traktierten ihn mit Faustschlägen und Fußtritten, zerrten ihn auf einen weniger frequentierten Platz, und attackierten ihn weiter, ehe sie den Verletzten im Schnee liegen ließen.

Zwei Stunden später - gegen 2.00 Uhr nachts - sahen die Beschäftigungslosen ihr Opfer, das sich in ein Wartehäuschen beim Busbahnhof von Schrems geschleppt hatte, zufällig wieder, schlugen laut Anklage neuerlich brutal zu und raubten ihm 52 Euro.

Starke Schädelblutungen des 21-jährigen Opfers
Der 21-Jährige lag wochenlang im Krankenhaus. Dem medizinischen Gutachten zufolge hatte der Oberösterreicher neben diversen Abschürfungen und Prellungen mehrere Rissquetschwunden am Kopf erlitten. Lebensbedrohlich war eine Blutung im Schädelinneren, die operativ abgesaugt werden musste. Auch eine Lungenentzündung musste bekämpft werden.

Epileptische Anfälle als Folge
In der Folge sah er auf Grund einer Lähmung der Augennerven Doppelbilder, der Oberarm war bewegungsbeeinträchtigt. Im Spital in Linz, wohin er nach Gmünd und Horn überstellt worden war, erlitt er einen epileptischen Anfall. Durch die Verletzung des Hirngewebes wird eine lebenslange Neigung zur Epilepsie zurück bleiben, die ständig medikamentös behandelt werden muss.

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