Justiz-Skandal:

Nur 128 Verurteilungen bei 900 Vergewaltigungen

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Der Freispruch für einen Syrer, der über eine 15-jährige Ukrainerin herfiel, sorgt für Diskussionen. Bis Montag hat die Staatsanwaltschaft noch Zeit, gegen das umstrittene Urteil zu berufen. 

OÖ. Weil der Gutachter zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen war, ob es sich bei den Spuren an Hals, Brust und Gesäß einer 15-jährigen ­Ukrainerin um Gewalt- und Würge­male (wie das Opfer angab) oder um „Knutschflecken“ im Zuge von einvernehmlichem Sex (wie der Angeklagte behauptet) handelt, wurde ein 19-jähriger Syrer im Zweifel vom Schöffengericht freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft in Steyr hat noch nicht bekannt gegeben, ob sie Nichtigkeitsbeschwerde einlegt, damit sich der OGH mit dem Vorfall rund um ein Flüchtlingsheim in Weyer befasst und den Prozess wegen Verfahrensfehlern wiederholen lässt.

50 Fälle eingestellt. Überraschend ist es jedenfalls nicht, dass wieder einmal eine Missbrauchsanklage mit einem Kuschelurteil endet oder überhaupt zerbröselt. So ergab eine ak­tuelle Untersuchung, dass von mehr als 900 im Vorjahr angezeigten Vergewaltigungen 750 Fälle eingestellt wurden, in 50 Fällen kam es zu einem Freispruch, und nur 128 Mal wurde ein Sexualstraftäter auch verurteilt. kor.

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