Der Kellner einer Linzer Shisha-Bar soll sich an einem Teenager vergangen haben.
Zu dem mutmaßlichen Missbrauchs-Fall war es bereits Anfang November gekommen. Die Schülerin aus dem Bezirk Perg im Mühlviertel hatte mit Freunden das Lokal in Linz besucht. Dabei soll sehr viel Alkohol geflossen sein. Anschließend soll sie, wie auch Zeugen aussagen, freiwillig, aber von den Drinks schon schwer beeinträchtigt auf die Toilette gegangen sein. Dort soll sie der Kellner mit Drogen noch gefügiger gemacht haben.
Neuer Tatbestand – bis zu zwei Jahre Haft möglich
Laut Aussage der 15-Jährigen habe sich der Kellner dann gegen ihren Willen an ihr vergangen. Da der Verdächtige die Situation des Teenagers ausgenützt haben dürfte und es offenbar zu keinem einvernehmlichen Sex gekommen sei, werde die Polizei Strafanzeige wegen „Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung“ stellen, erklärte eine Polizeisprecherin am Sonntag.
Der erst vor zwei Jahren neu eingeführte Tatbestand zielt genau auf solche Fälle ab, bei denen sich Opfer aus Angst nicht wehren oder in irgendeiner Form so beeinträchtigt sind, dass sie über keine freie Willensentscheidung mehr verfügen können. Die Strafandrohung beträgt bis zu zwei Jahre Haft.
Der Kellner bestreitet die Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.