Prozess in Wels

18 Monate Haft für "Lady in Red"

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Reuige Bankräuberin: "Habe mit höherer Strafe gerechnet."

Eine Oberösterreicherin, die nach einem Banküberfall in Ohlsdorf (Bezirk Gmunden) einen Teil ihrer Beute verloren hatte, ist am Mittwoch im Landesgericht Wels zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt worden. Das Motiv der 28-Jährigen: hohe Schulden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - die Beschuldigte nahm es zwar an, die Staatsanwältin gab aber keine Erklärung ab.

Fliese statt Waffe
"Das ist ein Überfall! Gib mir das Geld! Kein Alarm!" Mit diesen Worten bedrohte die Frau am 12. Dezember des Vorjahres eine Bankangestellte, unter ihre Jacke täuschte sie mit einem Stück Fliese eine Waffe vor. Die Mitarbeiterin - sie befindet sich nach wie vor in Therapie - glaubte wegen der korpulenten Figur der mit einer Sturmhaube und Sonnenbrille maskierten Räuberin, es mit einem Mann zu tun zu haben. Sie gab ihr insgesamt 10.373 Euro. Beim Verlassen des Gebäudes verlor die Täterin bereits mehrere Geldscheine, beim Einsteigen ins Auto kamen ihr weitere Banknoten abhanden.

Ohlsdorf
© Polizei

Der Überfall in Ohlsdorf; Foto: Polizei

Möbel bezahlt
Mit der verbliebenen Beute fuhr die 28-Jährige zu einer Möbelfirma, um dort eine Bestellung abzuholen und zu bezahlen. Als die Frau nach Hause kam, wartete schon die Polizei auf sie. Eine Passantin hatte sie erkannt und Alarm geschlagen. Ihr Mann verdiene zwar gut, so die Angeklagte. Sie selbst leide aber unter "permanenter akuter Geldnot", hatte es einen Tag nach ihrer Festnahme geheißen.

Wie bereits gegenüber den Ermittlern zeigte sich die Beschuldigte auch im Schöffenprozess geständig und sagte, dass es ihr "furchtbar leid" tue. Ihr Verteidiger sprach von einer "sinnlosen Kurzschlusshandlung". Aufgrund ihrer Tollpatschigkeit sei die Tat seiner Mandantin von vornherein zum Scheitern verurteilt gewesen. Es handle sich zwar um keine Schwerkriminelle im herkömmlichen Sinn, räumte die Staatsanwältin ein. Raub sei aber kein Bagatelldelikt, sondern ein Verbrechen.

Nach der Urteilsverkündung sagte die Angeklagte, die um eine Fußfessel ansuchen kann, dass sie mit einer höheren Strafe gerechnet habe. Der Strafrahmen betrug bis zu zehn Jahre. Der Teil des erbeuteten Geldes, den die Frau bereits ausgegeben hatte, wurde von ihren Schwiegereltern an die Bank zurückgezahlt.
 
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