Linz

41-Jähriger missbrauchte Baby

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Der Mann wurde nicht rechtskräftig zu elf Jahren Haft verurteilt.

Ein 41-Jähriger, der unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs eines Babys angeklagt war, hat in einem Schöffenprozess am Dienstag im Landesgericht Linz elf Jahre Haft ausgefasst. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Aufgeflogen ist der Rumäne durch einen Hinweis des Betreibers eines sozialen Netzwerkes in den USA. Dieser entdeckte die einschlägigen Dateien, nahm sie vom Netz und informierte das Bundeskriminalamt. Die Staatsanwaltschaft warf dem Rumänen vor, er habe in seiner Heimat in einem Hotel gegen Geld die einjährige Tochter einer Prostituierten in deren Beisein mehrfach mit Oral- und Vaginalverkehr missbraucht. Außerdem habe er davon pornografische Videos und Fotos angefertigt. Auch in seiner Wohnung in Linz soll er Fotos von einem nicht identifizierten ungarischen Bettler-Kind gemacht haben. Ihm wird weiters vorgeworfen, die Aufnahmen im Internet verbreitet zu haben. Zudem soll er zahlreich kinderpornografisches Material heruntergeladen haben.

Der Angeklagte zeigte sich in dem Prozess, der weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurde, nur teilweise geständig. Er habe keinen sexuellen Verkehr mit dem Baby gehabt, sondern nur sich selbst befriedigt. Die Anfertigung der Aufnahmen gab er teilweise zu. Die Aufnahmen des Bettler-Kindes würden aber nicht von ihm stammen. Diese hätten dessen Geschwister mit seiner Kamera gemacht, als er mit der Mutter im Keller gewesen sei. Die auf seinem Computer sichergestellten einschlägigen Dateien hätten sich schon dort befunden, als er ihn gekauft habe.

Der Staatsanwalt widersprach, mit den Aufnahmen, auf denen der Angeklagte zum Teil zu sehen ist, habe dieser selbst die besten Beweise für seine Schuld geliefert. Er bezeichnete die Handlungen des 41-Jährigen als "abstoßend, ekelerregend, schockierend." Gegen den Angeklagten sei noch ein weiteres einschlägiges Verfahren anhängig, die mutmaßlichen Opfer aber nicht identifiziert.

Der Angeklagte legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Auch der Staatsanwalt berief, weil ihm die Strafe zu gering war. Der Strafrahmen für das Delikt beträgt fünf bis 15 Jahre.
 

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