Fall Arigona

Arzt warnt vor Familientragödie

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Ein neues medizinisches Gutachten warnt vor einer Abschiebung von Arigona. Selbstmord würde „sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ergeben“.

Seit Samstag liegt ÖSTERREICH der komplette Abschiebe-Bescheid für Arigona vor. Er ist 94 Seiten stark, ihre Mutter hat denselben bekommen. Die Bescheide für ihre Brüder, Albin (10) und Albona (9), sind jeweils 72 Seiten dick.

Der Arigona-Akt liest sich zum Teil höchst zynisch. Beispiel (auf Seite 63): „Bei einer Zunahme psychosozialer Belastung wäre zwar mit erhöhter Wahrscheinlichkeit mit dem Auftreten von suizidalem Verhalten auszugehen ... es lässt sich jedoch bezüglich der Behandelbarkeit ihrer psychischen Erkrankung ableiten, dass diese im Kosovo gewährleistet ist.“ Heißt zugespitzt: Wenn sich Arigona etwas antun sollte, dann tunlichst in ihrer Heimat.

Dann wird – detailverliebt – über die Behandlungskosten im Kosovo philosophiert. „Sie müssten für eine stationäre medizinische Betreuung in Peje drei Euro pro Tag bzw. in Pristina vier Euro pro Tag zahlen.“

Mitnahmesuizid
Fakt bleibt: Die akute Selbstmordgefahr ist kein Hirngespinst, sondern existiert real – bei Arigonas Mutter. Ein bisher unbekanntes medizinisches Gutachten der Universitätsklinik Wien, zitiert im aktuellen profil, spricht eine klare Sprache. „Bei Frau Zogaj dürfte sich in der Abschiebesituation mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Suizidalität ergeben.

"Es wäre auch denkbar, dass es zu einem Mitnahmesuizid (Kinder) kommt“, heißt es in dem Befund, den Thomas Stompe, Professor für Psychiatrie an der Universitätsklinik in Wien, am 10. September dieses Jahres für das Bundesasylamt erstellt hat. Bedeutet im Klartext: Wird die Familie abgeschoben, dann besteht die akute Gefahr , dass sich Mutter Nurie („mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“) umbringt. Und ihre Familie mit in den Tod nimmt.

Total-Rückzug
Arigona selbst hat sich komplett zurückgezogen. In der Wohnung im Schloss am Rande von Frankenburg, OÖ, die ihnen ein Baron Limberg seit zwei Jahren zur Verfügung stellt, macht sich seit Donnerstag Hoffnungslosigkeit breit. Jenem Tag, an dem der Bescheid kam. Tatsächlich droht bereits im Advent die Abschiebung. Arigona hat aber noch Chancen:

Chance 1: Krankheit. Rein formal wird ihr Anwalt Helmut Blum gegen den Bescheid berufen. Darüber entscheiden zwei Richter des Asylgerichtshofes. Dass die Richter dem Asylantrag doch noch stattgeben, ist nicht zu erwarten. Sie könnten allerdings die Abschiebung aussetzen – aus gesundheitlichen Gründen. Selbstmorddrohungen sind zwar kein Asylgrund, eine schwere psychische Erkrankung könnte aber die Ausweisung verzögern oder gar verhindern.

Chance 2: Gnade. Geben die zwei Richter dem Erstbescheid recht, bleibt als Hoffnung ein Gnadenakt von Innenministerin Maria Fekter. Diese könnte ein „humanitäres Bleiberecht“ gewähren.

Chance 3: Adoption. Scheitert auch diese Möglichkeit, bliebe nur noch die Adoption durch einen Österreicher. Es müsste sich aber ein österreichisches Ehepaar um die Adoption bewerben.

Bleibt zu hoffen, dass Arigona Zogaj nicht die „vierte Chance“ ergreift, die der Dichter Franzobel sarkastisch ins Spiel bringt: „Die einzige Möglichkeit zu bleiben, wäre, wenn sie sich als Prostituierte anmeldet. Prostituierte werden geduldet. Das zeigt, wie pervers unsere Gesetzgebung ist.“

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