Affäre Pasching:

Bürgermeister muss von Posten zurücktreten

Teilen

Der Bürgermeister von Pasching, Fritz Böhm, ist von seinem Posten als Geschäftsführer abberufen worden.

Dieser Schritt wurde nach einem längeren Disput in der Sitzung des Gemeinderates in der Nacht auf Donnerstag beschlossen. Die Vizebürgermeister Max Pieringer (S) und Franz Eßbichl (V) forderten die Abberufung in einem Dringlichkeitsantrag. Er wurde mit Mehrheit auf die Tagesordnung genommen.

Dann erklärte aber Böhm sich und vier Gemeinderatsmitglieder für befangen. Deshalb dürften sie nicht an der Abstimmung teilnehmen. Es kam zu einer Diskussion über diesen Schritt. Schließlich unterbrach der Bürgermeister die Sitzung wegen "Störung".

Antrag mit Mehrheit angenommen
Zuletzt wurde der Antrag auf Abberufung von Böhm doch mit Mehrheit angenommen. Sein Antrag auf Auszahlung von eingefrorenen Gehältern an ihn wurde abgelehnt. Nach Mitternacht beendete das Gemeindeoberhaupt die Sitzung vorzeitig. Am Donnerstag hieß es, er sei zum Hinspiel der ersten UEFA-Cup-Runde des FC Superfund Pasching gegen den AS Livorno in die Toskana gereist.

Landesrat Stockinger hocherfreut
Der für die Gemeindeaufsicht im Fall Pasching zuständige Landesrat Josef Stockinger (V) zeigte sich in einer ersten Reaktion auf den Gemeinderatsbeschluss erfreut. Damit sei der verfassungskonforme Zustand wieder hergestellt, stellte er fest: Der Gemeinderat sei das oberste Organ und nicht der Bürgermeister.

Bürgermeister wurde bereits zu Geldstrafe verurteilt
Böhm war Ende Mai wegen Amtsmissbrauchs, schweren Betrugs und Untreue zu einer unbedingten Geldstrafe von 41.400 Euro und einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten, inzwischen rechtskräftig, verurteilt worden.

Unter anderem, weil er das Geschäftsführergehalt der Straßenfinanzierungsgesellschaft kassiert hatte und zusätzlich den vollen Bezug eines hauptamtlichen Bürgermeisters, obwohl ihm nur der verringerte eines nebenberuflichen Gemeindeoberhauptes zugestanden wäre. Das Amt des Bürgermeisters könne er aber weiter ausüben, befand das Gericht.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.