Urteil nicht rechtskräftig

Ehefrau mit 68-Messerstichen getötet – Lebenslange Haft

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48-Jährige mit mindestens 68 Messerstichen getötet - Urteil am Landesgericht Wels nicht rechtskräftig - 'Habe Frau kaputtgemacht'.

Bad Schallerbach/Wels. Ein 45-jähriger Kroate, der am 5. März 2018 seine von ihm getrennt lebende Frau in Bad Schallerbach mit 68 Messerstichen getötet haben soll, ist am Donnerstag im Landesgericht Wels wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit.

Nachdem sich das Paar getrennt hatte, ist die 48-Jährige zu Verwandten nach Bad Schallerbach in Oberösterreich gezogen. Dort lebte sie allein in einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus. Im März des Vorjahres stand der in Kroatien lebende Ehemann dann plötzlich bei ihr vor der Tür, um "noch einmal mit ihr über alles zu reden", so die Anklage. Im Zuge dieser Unterredung war es in den früheren Morgenstunden dann zu der Bluttat gekommen.

 

Tatwaffe: 13 Zentimeter langes Küchenmesser

Der Mann soll die Frau mit einem Küchenmesser mit 13 Zentimeter langer Klinge etliche Male attackiert haben. Der gerichtsmedizinische Sachverständige Fabio Monticelli beschrieb die Wunden der Opfers: 68 Verletzungen durch stumpfe Gewalt, großteils Stiche in den Hals- und Brustbereich. Mehrere Organe und zentrale Blutgefäße wurden verletzt. Der Todeskampf dürfte mehrere Minuten gedauert haben, schätzt er.

Nachbarn hörten aus der Wohnung des Opfers Schreie und verständigten die Polizei. Als die Beamten eintrafen, öffnete der Tatverdächtige die Türe und sagte: "Habe Frau kaputtgemacht." Für die Frau kam jede Hilfe zu spät, der Mann ließ sich widerstandslos festnehmen. Seitdem sitzt er in Wels in U-Haft. Der Kroate war geständig, verwies aber auf Erinnerungslücken. Er bekannte sich nur "teilweise schuldig", weil er die Tat nicht geplant habe und seine Frau nicht habe töten wollen, wie er beteuerte.
 

Kein Zweifel an Zurechnungsfähigkeit

Die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner bescheinigte dem Angeklagten, dass er gewusst habe, was er tut: "An der Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt besteht kein Zweifel." Die Wahrscheinlichkeit, dass er Ähnliches wieder machen würde, sei aber nicht groß. Denn die Tat habe eine "längere konfliktreiche Vorlaufzeit" gehabt. Familienangehörige hatten auch berichtet, dass es in der Ehe des Angeklagten und des späteren Opfers schon seit Jahren Probleme und auch Gewalt gegeben habe. Der Mann hat deswegen in Kroatien bereits eine Verurteilung ausgefasst.
 
Während die Verteidigerin einen Totschlag in der Tat sah, war es für die Staatsanwältin eindeutig Mord. Sie führte in ihrem Schlussplädoyer aus, dass die SIM-Karte und der Akku aus dem Handy des Angeklagten gerissen und in der Wohnung des Opfers entsorgt worden seien - und zwar wenige Minuten, bevor Nachbarn einen Hilfeschrei hörten und die Polizei riefen. Das und, dass der Angeklagte das geliehene Auto, mit dem er nach Österreich gekommen war, einfach verkauft und Papiere sowie Kennzeichen ebenfalls weggeworfen habe, spreche eindeutig für eine geplante Tat.
 
Die Geschworenen sahen das ebenso und sprachen ihn einstimmig des Mordes schuldig. Das Gericht befand einen "besonders hohen Handlungs- und Gesinnungsunwert" und wertete nicht einmal das Geständnis mildernd, weil dieses weder reumütig gewesen sei noch zur Wahrheitsfindung beigetragen habe.
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