In Ried startet der Prozess um den tödlichen Deckeneinsturz von Schärding.
Ried im Innkreis. In Ried im Innkreis hat am Mittwoch der Prozess gegen einen Bauunternehmer und den Hausbesitzer begonnen, nachdem im September 2024 in Schärding zwei syrische Arbeiter beim Einsturz von Betondecken ums Leben gekommen waren. Beide Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Der 55-jährige Erstangeklagte erklärte, er sei ursprünglich nur für den Abtransport von Bauschutt engagiert gewesen, sein Aufgabenbereich sei jedoch schrittweise erweitert worden – ohne schriftliche Vereinbarungen.
Laut Staatsanwaltschaft fehlten qualifizierte Planungen, statische Berechnungen und notwendige Stützmaßnahmen. Auch der Bauherr verwies auf einen beauftragten Statiker, dessen Skizze jedoch unzureichend gewesen sei. Zum Einsturzzeitpunkt arbeiteten die Opfer bereits an der Säule, obwohl sie weder ausgebildet waren noch aufgrund ihres Aufenthaltsstatus hätten eingesetzt werden dürfen. Bei einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Haft.