Seit der Verwechslung ist die Ärztin vom Dienst freigestellt. Ihr OP-Opfer ist mittlerweile verstorben.
OÖ. Die Amputation des falschen Beines eines 82-jährigen Patienten im Klinikum Freistadt im Mai dieses Jahres hat ein gerichtliches Nachspiel: Heute startet der Prozess gegen jene Chirurgin, der die tragische Verwechslung unterlief, die dem schwer zuckerkranken und dementen Mühlviertler schließlich beide Beine kostete – nach dem gesunden musste ihm ja auch das tatsächlich erkrankte Bein abgenommen werden.
Nach der Entlassung aus dem Spital verstarb der Mann übrigens im Seniorenheim – „nicht an den Folgen der OP“, wie man nicht müde wird, zu betonen. Deshalb drohen der Angeklagten auch nicht bis zu 5 Jahre Haft, sondern nur bis zu 2 für grob fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen.
Irrtum erst beim Verbandswechsel bemerkt
Falsch markiert. Und so verlief die Pfusch-OP: Aufgrund seiner Vorerkrankungen waren beide Beine des Patienten beeinträchtigt. Beim linken musste eine Oberschenkelamputation durchgeführt werden. Vor der Operation markierte die lang gediente Chirurgin aber das falsche Bein, was niemandem auffiel – da man bei dem Vorgang sträflich auf das Vier-Augen-Prinzip verzichtete. Erst zwei Tage nach dem Eingriff wurde beim Verbandswechsel die fatale Verwechslung entdeckt. Und die Öffentlichkeit sofort darüber informiert. Die tragische Geschichte schrieb dann auf der ganzen Welt Schlagzeilen, die Klinik zeigte sich tief betroffen und stellte die Ärztin mit den Worten „der Fehler ist aufgrund von menschlichem Versagen passiert“ umgehend vom Dienst frei.
Inwiefern die damals schwer geschockten und psychologisch betreuten Angehörigen des 82-Jährigen auf dem Zivilrechtsweg Schadenersatzansprüche an das Spital erheben bzw. schon erhoben haben, ist derzeit nicht bekannt.