Schon zum zweiten Mal bekam der 32-Jährige Innviertler von Gericht die Auflage, die Tätowierungen binnen eines Jahres nach Haftentlassung zu entfernen bzw. so zu verändern, dass sie man drain keine Wiederbetätigung mehr erkennen mag.
OÖ. Vergangenen Dienstag wurde 32-jährigen Einheimische am Landesgericht Ried im Innkreis zu zwei Jahren Haft, acht davon Monate unbedingt, verurteilt. Der Spruch ist aber noch nicht rechtskräftig. Denn der unverbesserliche Neo-Nazi hatte zwar das Urteil angenommen, aber dem Staatsanwalt ist die Strafe zu gering: Er meldete dagegen innerhalb der gesetzlichen Frist Berufung an.
Hintergrund: Der 32-Jährige hatte im Freibad von Braunau zweimal seine NS-Tattoos zur Schau gestellt, was er auch beim Prozess gestand. Die Motive der Tattoos reichen unter anderem von einem "Blut und Ehre"-Schriftzug über die Initialen A.H. (Adolf Hitler, Anm.), einem Sonnenrad bis hin zu einem SS-Totenkopf. Zur Verhandlung war der Mann, der schon in einem früheren Prozess vom Gericht die Weisung erhalten hatte, die Tattoos entfernen zu lassen, mit langärmeligem Hemd und langer Hose erschienen. Auch dieses Mal erfolgte zusätzlich zur Strafe die Weisung, insgesamt vier der Tätowierungen binnen eines Jahres nach Haftentlassung zu verändern.