Das Urteil gegen den 27-jährige Bosnier ist noch nicht rechtskräftig.
Zu lebenslanger Haft ist in der Nacht auf Freitag der Angeklagte in einem Mordprozess im Landesgericht Ried im Innkreis in Oberösterreich verurteilt worden. Der 27-jährige Bosnier soll Ende 2006 einen 38-jährigen Landsmann und Freund mit zwei Messerstichen in die Brust getötet und mehr als 2.000 Euro gestohlen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Leiche von Fußgänger entdeckt
Ein Fußgänger hatte die
Leiche am 27. November in Franking (Bezirk Braunau) entdeckt. Sie lag auf
einem Waldweg und hatte ein Messer im Bauch stecken. Die Ermittler schlossen
zunächst einen Selbstmord nicht aus. Eine chemische Analyse ergab, dass der
Mann vor seinem Tod keinen Alkohol konsumiert hatte, obwohl neben der Leiche
eine Whiskey-Flasche gefunden wurde. Ein vermeintlicher Abschiedsbrief
entpuppte sich als Fälschung, eine graphologische Analyse deutete auf den
Angeklagten als Verfasser hin. Zudem wurden auf der Verschlusskappe der
Flasche seine DNA-Spuren sichergestellt.
Täter war Begünstigter der Lebensversicherung
Der
Bosnier, der in der Lebensversicherung des Opfers als Begünstigter aufschien
und zum Tatzeitpunkt ein Haus baute, schwieg sich zunächst aus. Er erzählte
den Ermittlern aber schließlich, dass er dem späteren Mordopfer und einem
ihm unbekannten Mann mit Augenmaske am 26. November sein Auto für eine
Schmuggelfahrt geborgt habe. Zurückgekehrt sei aber nur der Maskierte. Unter
dem Bezug des Beifahrersitzes, den der Angeklagte samt Sicherheitsgurt
auswechseln ließ, fand die Polizei ein Handtuch und Zellstoff, beides
offensichtlich blutdurchtränkt. Eine Untersuchung der Gerichtsmedizin
Salzburg ergab, dass es sich um Blut des Mordopfers handelte.
Messerstiche mit großem Druck ausgeführt
Die
Messerstiche, die die Leiche aufwies, seien mit großem Druck ausgeführt
worden und kaum durch Selbstverletzung möglich gewesen, erklärte ein
medizinischer Sachverständiger in der Verhandlung. Ein kleiner Schnitt an
der Hand des Opfers deute auf eine geringe Abwehrbewegung hin, so der
Sachverständige. Der Angeklagte bestritt, dass ihm die Tatwaffe gehört.
Einstimmig schuldig gesprochen
Die Geschworenen sprachen den
Bosnier einstimmig des Verbrechens des Mordes und Vergehens des Diebstahls
schuldig. Der Beschuldigte erklärte, dass man ihm sein junges Leben nicht
verbauen solle. Er meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das
Urteil ist somit nicht rechtskräftig.