55-Jähriger in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Ein 55-jähriger Tunesier muss lebenslang in Haft, weil ein Geschworenengericht in Linz ihn vorige Woche für schuldig befunden hat, im Juni 2017 ein Ehepaar getötet und in dessen Haus Feuer gelegt zu haben. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig, wie das Landesgericht Linz am Mittwoch auf APA-Anfrage mitteilte. Der Mann wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Der Angeklagte wurde wegen Mordes in zwei Fällen und versuchter Brandstiftung einstimmig und zudem wegen einer gefährlichen Drohung gegen einen Justizwachebeamten für schuldig befunden. Vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen und kriminellen Organisation - der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) - wurde er freigesprochen.
Späteren Opfern regelmäßig Lebensmittel gebracht
Der Tunesier, der seit mehr als 25 Jahren in Österreich lebt, hatte die späteren Opfer regelmäßig mit Lebensmitteln aus dem Bio-Geschäft seiner Lebensgefährtin beliefert, so auch am 30. Juni 2017. An diesem Tag soll er - nach sorgfältiger Planung und Vorbereitung der Tat - zuerst die 85-jährige Frau, dann ihren 87-jährigen Mann getötet haben. Anschließend habe er laut Anklage rund vier Liter Benzin im Esszimmer sowie in der Küche verschüttet und angezündet. Zudem soll der Mann auf Facebook zahlreiche Einträge verfasst haben, in denen er die IS-Ideologie verherrlicht, Terrorangriffe gutgeheißen, Durchhalteparolen an IS-Kämpfer ausgegeben und schließlich kurz vor der Bluttat IS-Anführer Abu Bakr al-Baghdadi die Treue geschworen habe.
Der Tunesier, der sich kurz nach der Tat selbst stellte, gab bei der Polizei als Motiv an, er habe ein Exempel an der Gesellschaft und der FPÖ, durch die er sich als Ausländer und Muslim diskriminiert fühlte, statuieren wollen. Ein Sohn des getöteten Paares arbeitet in einer von einem blauen Politiker geführten Abteilung des Landes, allerdings hat die Familie kein Naheverhältnis zu den Freiheitlichen. Zudem sollen die Pensionisten den Angeklagten sogar unterstützt haben.
Der Angeklagte war weitgehend geständig und verteidigte sich großteils selbst, seinem Pflichtverteidiger hatte er verboten, Anträge zu stellen. Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner attestierte dem Mann eine querulatorische Persönlichkeitsstruktur, er vermute hinter jeder negativen Erfahrung eine Intrige gegen ihn. Sie gestand ihm eine eingeschränkte Dispositionsfähigkeit zu, er sei aber zurechnungsfähig, gefährlich und es sei zu erwarten, dass er "wieder schwere Straftaten bis hin zu Tötungsdelikten begeht", stellte sie unmissverständlich klar. Eine IS-Mitgliedschaft sei für sie "nicht denkbar". Er sei nicht "teamfähig", sondern ein "Monolith an Egozentrik", denn er könne sich an keine Vorgaben halten oder Anordnungen entgegennehmen.