Prozess in OÖ

Mordversuch an Freundin: Zehn Jahre Haft

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Als ein Streit eskaliert war, griff er zum Messer und stach ihr in Bauch und Brust.

Weil er versucht haben soll, seine Lebensgefährtin mit einem Messer zu töten, ist am Mittwoch ein 21-Jähriger in Linz zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen werteten die Tat als Mordversuch. Zudem wurde der Mann wegen schwerer Nötigung schuldig gesprochen, weil er der Frau gedroht haben soll, sie zu töten, sollte sie ihn verlassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte und seine um 17 Jahre ältere Partnerin aus dem Iran flüchteten 2015 aus der Türkei nach Österreich. Wie Staatsanwältin Gudrun Dückelmann schilderte, sei es immer wieder zu Streit gekommen. Der Asylwerber aus Afghanistan habe der Frau mehrfach gedroht, sie zu töten, sollte sie ihn verlassen. Sie ließ sich immer wieder überreden zu bleiben, nicht zuletzt wegen des gemeinsamen Sohnes, der heute knapp eineinhalb Jahre alt ist.
 

Streit eskaliert

Am 13. Mai 2017 kam es in einer Asylunterkunft in Walding (Bezirk Urfahr-Umgebung) zu einem handgreiflichen Streit des Paares. Der Mann soll ein Messer genommen und gedroht haben, sich selbst zu töten, dann aber die Frau attackiert haben. Angriffe auf den Hals habe sie abwehren können, daraufhin habe er sie in Bauch und Brust gestochen, schilderte Dückelmann. Als die Frau schrie und andere Hausbewohner aufmerksam wurden, flüchtete der Angeklagte über den Balkon. Die Verletzungen des Opfers waren laut Gerichtsmediziner Johann Haberl potenziell lebensbedrohlich.

Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner führte aus, der Angeklagte leide weder an einer Geisteskrankheit noch an einer Persönlichkeitsstörung. Es gebe auch keine Anzeichen für eine posttraumatische Belastungsstörung. Eine große Gefährlichkeit in der Zukunft sieht sie allerdings auch nicht.
 

Tatabsicht bestritten

Der Afghane, der den Tatablauf bei der Polizei noch ähnlich wie das Opfer geschildert hatte, überraschte im Prozess mit der Aussage, dass er sich nicht mehr so genau erinnern könne. Er räumte allerdings auf Nachfrage der Staatsanwältin, ob er seine Partnerin mit dem Messer angegriffen habe, ein, "dass mir das passiert ist". Der Mann bestritt jede Tötungsabsicht und schob die Tat auf den Alkohol. Seine Erinnerungslücken sind laut Kastner "medizinisch nicht erklärbar". Am Tatabend sei er "mittelgradig alkoholisiert", aber noch fähig zu zielgerichteten Handlungen gewesen, so die Psychiaterin.

Der Angeklagte muss dem Opfer zudem 8.000 Euro Schmerzensgeld und 2.000 Euro finanzielle Abgeltung für die Verunstaltung zahlen. Darüber hinausgehende Ansprüche muss die Frau auf dem Zivilrechtsweg einklagen.
 

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