Nach der tödlichen Vergewaltigung einer Tanzlehrerin kämpft der Täter weiter vor Gericht.
OÖ. Fast sechs Jahre nach dem brutalen Verbrechen an der Tanzlehrerin Ingrid Sch. (52) aus Gmunden kämpft der zu 20 Jahren verurteilte Täter Holger S. (43) weiter um seine Unschuld. Das Oberlandesgericht muss entscheiden, ob es eine Wiederaufnahme des Verfahrens gibt.
Der Versicherungsmakler Holger S. hatte bis zuletzt beteuert, nicht für den Tod der Tanzschulbesitzerin verantwortlich gewesen zu sein. Beide waren in der Nacht auf den 7. Juli 2013 gemeinsam auf einer Feier des örtlichen Tennisklubs. Gemeinsam verließen sie die Party. Zwei Tage später wurde Ingrid Sch. in ihrem Garten gefunden. Sie war vergewaltigt worden und wies schere Kopfverletzungen auf. Die Witwe erlangte ihr Bewusstsein nicht mehr und starb. Als Tatwaffe wurde laut Privatgutachten ein Tennis-Pokal ausgemacht. Aber: Auf diesem fanden sich lediglich Spuren des Opfers, jedoch keine des 43-Jährigen.
Dennoch wies das Landesgericht Wels in den Jahren 2017 und 2018 zwei Wiederaufnahmeanträge von Holger S. ab. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts ist jetzt die letzte Möglichkeit für den verurteilten Täter auf einen neuen Prozess.