Denkzettel

Säureattentäter zu 30 Monaten Haft verurteilt

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Das Landesgericht Wels verurteilte den 49-jährige Oberösterreicher für seine Rachepläne zu 30 Monaten Haft. Er legte auch ein überraschendes Geständnis ab.

Der Angeklagte im Prozess nach einem Säure-Attentat auf einen Politiker hat am Mittwoch im Landesgericht Wels überraschend ein Geständnis abgelegt. Der 49-Jährige bekannte sich bis auf einen in allen Punkten schuldig und fasste 30 Monaten Haft, davon zehn Monate unbedingt, aus. Das Urteil ist rechtskräftig.

Am 7. März dieses Jahres hatte der 61-jährige SPÖ-Landtagsabgeordnete und ehemalige Bürgermeister von Weißkirchen (Bezirk Wels-Land), Rudolf Prinz, ein mit Buttersäure gefülltes Paket erhalten. Zwei weitere Sendungen an ÖVP-Kommunalpolitiker und zwei an Verwaltungsmitarbeiter konnte die Polizei rechtzeitig abfangen. Am 9. März klickten bei dem 49-Jährigen die Handschellen. Als Motiv stellte sich heraus, dass den Adressaten ein Denkzettel verpasst werden sollte, weil sie für nicht aufgegangene Grundstücksspekulationen des Beschuldigten verantwortlich seien.

Mehrere Anklagepunkte
Die Anklage warf ihm Körperverletzung, Sachbeschädigung, schwere Nötigung, schweren Betrug und Brandstiftung vor. Er ist nicht nur für die Säure-Sendungen verantwortlich, sondern soll auch Feuer gelegt oder versucht haben, diese legen zu lassen, um Versicherungssummen zu kassieren. Zudem habe er einer Frau mit dem Versprechen, sie zu heiraten, mehr als 327.000 Euro herausgelockt. Das Geld muss er ihr in den kommenden eineinhalb Jahren überweisen. Der 49-Jährige stritt einzig ab, sein eigenes Haus angezündet zu haben.

Bayer unfreiwillig Komplize
Zudem soll er einen Bayern mit der Drohung, dass er ihm ansonsten Russen schicke, dazu veranlasst haben, die Pakete zu versenden. Weiters hätte der Deutsche - er wird gesondert verfolgt - bei einer weiteren Person 100.000 Euro unter Gewaltanwendung eintreiben sollen.

Der Angeklagte nahm das Urteil, ohne zu zögern, an. Es ist demnach bereits rechtskräftig. Die Betroffenen schlossen sich dem Verfahren als Privatbeteiligte nicht an.

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