Die bereits vorbestraften Männer wurden nach dem Verbotsgesetz verurteilt. Sie hatten versucht, ihre Taten damit zu rechtfertigen, sie hätten zuviel getrunken.
Der Geschworenen-Prozess gegen vier mutmaßliche Neonazi im Alter von 20 bis 27 Jahren aus Ebensee (Bezirk Gmunden), wo Anfang Mai auch 14- bis 17-Jährige an einer rechtsextremen Störaktion beteiligt gewesen sein sollen, ist Mittwochabend mit vier Schuldsprüchen zu Ende gegangen. Die bereits vorbestraften Männer erhielten Strafen zwischen sieben und 36 Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Einschlägiges Material gefunden
Die Anklage hatte unter
anderem den Vorwurf enthalten, die rechtsextreme Gruppierung "Kampfverband
Oberdonau" gegründet zu haben. Oberösterreich war während des Dritten
Reiches in "Oberdonau" umbenannt worden. Bei Hausdurchsuchungen sei
einschlägiges Material sichergestellt worden. Außerdem sollen Fotos gemacht
worden sein, die die Angeklagten in Verbindung mit verschiedenen
Nazi-Symbolen zeigen. Es sollen SMS mit der Zahl "88" geschickt worden sein
- ein in Neonazi-Kreisen verbreiteter Code für "Heil Hitler" - und auch mit
dem "Hitlergruß" sollen sie aufgetreten sein. In einem Lokal soll eine
Ausländerin beschimpft worden sein - sinngemäß: Sie solle froh sein, dass es
Hitler nicht mehr gebe, sie würde sonst vergast werden.
Angeklagte gaben Alkohol die Schuld
Die Angeklagten wiesen die
Vorwürfe zurück. Sie erklärten, sie seien keine Rechtsradikalen und redeten
sich darauf aus, dass manches nach zu viel Alkoholkonsum passiert sein
könnte. Ein Teil der Zeugen erklärte im Gegensatz zu ihren früheren Aussagen
vor der Polizei, sie könnten sich ebenfalls wegen zu viel Alkohol nicht mehr
an die Vorkommnisse erinnern. Der Staatsanwalt vermutete, Drohungen gegen
die Zeugen könnten eine Rolle spielen.
Zu Haftstrafen verurteilt
Die Geschworenen berieten den bereits
seit Dienstag verhandelten Fall gut sechs Stunden lang. Die Schuldsprüche
erfolgten teils einstimmig, teils mehrheitlich. Drei wurden unter anderem
nach Verbotsgesetz schuldig gesprochen, einer nur wegen Verhetzung. Der
jüngste wurde zu 15 Monaten Haft verurteilt, davon fünf unbedingt, der
mutmaßliche Haupttäter zu 36 Monaten, davon zwölf unbedingt. Zwei weitere
erhielten eine Strafe von 24 Monaten, davon sechs unbedingt, beziehungsweise
von sieben Monaten, davon eines unbedingt. Der mutmaßliche Haupttäter
meldete Nichtigkeitsbeschwerde an, die übrigen erbaten sich Bedenkzeit. Der
Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht
rechtskräftig.