Bettelbanden sollen aus dem Stadtbild in Urfahr verschwinden.
Linz. Der Linzer Gemeinderat hat am Donnerstag die Erweiterung des sektoralen Bettelverbots auf Teile von Linz-Urfahr mehrstimmig beschlossen. Damit reagiert die Stadt auf zahlreiche Beschwerden aus der Linzer Bevölkerung und Gewerbetreibenden sowie auf dokumentierte Vorfälle durch den Ordnungsdienst. Das neue Verbot tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 10. Juni in Kraft.
Die Verordnung basiert auf dem Oö. Polizeistrafgesetz und gilt jeweils für die Zeit von 8 Uhr bis 19 Uhr, ausgenommen an Sonntagen. Sie erfasst folgende Straßenzüge in Linz-Urfahr:
Hauptstraße beidseitig vom nördlichen Ende der Nibelungenbrücke bis zur Kreuzung Hauptstraße – Freistädter Straße
Hinsenkampunterführung inklusive eines 5-Meter-Radius im Bereich der Zu- und Abgänge sowie bei den oberhalb der Unterführung gelegenen Haltestellen
Freistädter Straße beidseitig auf Höhe der Hausnummern 2, 2a und 4
Schmiedegasse beidseitig vom Kreuzungsbereich Hauptstraße – Schmiedegasse bis zum Kreuzungsbereich Schmiedegasse – Gstöttnerhofstraße
Gstöttnerhofstraße beidseitig vom Kreuzungsbereich Schmiedegasse – Gstöttnerhofstraße bis zum Kreuzungsbereich Gstöttnerhofstraße – Blütenstraße
Blütenstraße beidseitig vom Kreuzungsbereich Blütenstraße – Hauptstraße bis zum Kreuzungsbereich Blütenstraße – Gstöttnerhofstraße
Gerstnerstraße beidseitig vom Kreuzungsbereich Blütenstraße – Gerstnerstraße bis zu den Hausnummern 15 und 18
Kaarstraße beidseitig vom Kreuzungsbereich Hauptstraße – Kaarstraße bis zum Kreuzungsbereich Kaarstraße – Mühlkreisbahnstraße
Mühlkreisbahnstraße beidseitig vom Kreuzungsbereich Mühlkreisbahnstraße – Kaarstraße bis zum Kreuzungsbereich Mühlkreisbahnstraße – Rudolfstraße
Grünmarkt