Er schoss mit Kalaschnikow

Steyr-Amokschütze kommt in Anstalt

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Zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig, weiterhin gefährlich.

Ein 52-jähriger Pensionist, dem vorgeworfen wurde, im heurigen März mit einem rückgebauten Kalaschnikow-Gewehr von Balkonen eines Mehrparteienhauses in Steyr sowie im Inneren des Gebäudes herumgeschossen zu haben, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Geschworenen in einem Prozess im Landesgericht Steyr fällten Donnerstagabend unter anderem einen Schuldspruch wegen mehrfachen Mordversuches. Weil sie ihn aber als zurechnungsunfähig beurteilten und er laut Gutachten weiterhin gefährlich ist, folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung in einer Anstalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte, der bisher unbescholten war, jedoch Alkohol und psychische Probleme hat, drehte am 19. März plötzlich durch: Er schoss mit der legal erworbenen Waffe von zwei Balkonen. Menschen auf der Straße brachten sich panisch in Sicherheit. Mitglieder der Sondereinheit Cobra nahmen den Mann schließlich fest, obwohl er auch auf sie feuerte. Menschen kamen - laut Staatsanwaltschaft "wie durch ein Wunder" - bei dem Vorfall nicht zu Schaden, aber ein Diensthund wurde bei dem Zugriff tödlich verletzt.

In der zweitägigen Verhandlung erklärte der 52-Jährige, er könne sich an den Vorfall nicht erinnern. Er wisse zwar inzwischen, dass er eine gefährliche Situation herbeigeführt habe. Doch das verstehe er nicht, denn das passe nicht zu dem Bild, das er von sich habe. Sein Verteidiger betonte, sein Mandant habe niemand töten wollen und auch nicht gezielt geschossen.

Dem widersprachen einige der befragten Zeugen. Sie schilderten, dass sie sich in Todesangst in Sicherheit gebracht hätten. Ein Waffen-Sachverständiger stellte fest, Treffer mit der großkalibrigen Waffe wären absolut tödlich gewesen. Die Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner attestierte dem Angeklagten drei Probleme: Er sei eine schizoide Persönlichkeit, alkoholabhängig und leide unter Angstzuständen. Zusammenfassend kam sie zum Befund, dass er zum Tatzeitpunkt als "schuldunfähig" zu bezeichnen sei. Da die drei dem Angeklagten attestierten Probleme noch nicht behoben seien und auch nur zum Teil mit Medikamenten zu behandeln oder heilbar, bestehe auch in der Zukunft Gefährlichkeit. Straftaten mit schweren Folgen, von Verletzungen bis Tötung, seien nicht auszuschließen. Sie befürwortete daher die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten wegen versuchten Mordes an den einschreitenden Cobra-Beamten sowie zwei Zivilisten, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie gefährlicher Drohung schuldig. Der 52-Jährige erbat sich nach der Verkündung des Urteils drei Tage Bedenkzeit. Der Staatsanwalt erklärte Rechtsmittelverzicht.

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