Urteil nicht rechtskräftig

Tödliche Explosion in Schießstand: Freispruch für Eigentümer

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Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann die fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst mit Todesfolge sowie fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.

Wels/Desselbrunn. Nach einer Explosion in einem Schießstand in Desselbrunn (Bezirk Vöcklabruck), bei der 2018 ein Mann getötet und ein zweiter verletzt worden ist, ist am Freitag im Landesgericht Wels der Eigentümer der Anlage freigesprochen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann die fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst mit Todesfolge sowie fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Das Gericht kam aber zu der Ansicht, dass der Bodenbelag, der zu dem Unfall geführt habe, nicht in seine Verantwortung gefallen sei.

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