Prozess in Wels

Wegen Wiederbetätigung Angeklagte freigesprochen

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Alle fünf Angeklagten in dem Geschwornen-Prozess wegen Wiederbetätigung im Landesgericht Wels sind Mittwochabend freigesprochen worden.

Staatsanwalt Franz Haas meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Den Angeklagten hätten im Fall eines Schuldspruches zehn bis 20 Jahre Haft, in Extremfällen sogar lebenslänglich gedroht.

Am Vormittag waren die Schlussplädoyers auf dem Programm gestanden. Staatsanwalt Franz Haas warf den Angeklagten vor, ihre Organisation als "direkte Neuschöpfung der Hitler-Jugend" ins Leben gerufen zu haben. Drei der Beschuldigten sollen den BfJ auf Basis von NS-Gedankengut geschaffen haben, um "durch dauerhafte Wiederbetätigung und Propaganda die verfassungsmäßige Struktur der Republik Österreich durch eine Volksgemeinschaft nationalsozialistischer Prägung zu ersetzen". Das Programm des BfJ sei vielfach deckungsgleich mit dem der NSDAP, so die Staatsanwaltschaft.

Die drei Hauptangeklagten sollen sich als Leiter, dessen Stellvertreter und "Propagandachef" führend in der Organisation betätigt haben. Außerdem seien sie maßgeblich an der Organisation des "Tags der Volkstreuen Jugend" beteiligt gewesen, lautet der Vorwurf. Die Veranstaltung, die am 17. März 2007 in St. Johann im Pongau (Salzburg) stattfinden sollte, wurde von der Exekutive aufgelöst.

Die beiden anderen Angeklagten seien als "Leiter der Einsatzgruppe" und als rechtlicher Berater im BfJ aktiv gewesen, so Haas. Die Organisation habe Kaderschulungen, Zeltlager und Kampfsporttrainings für ihre Mitglieder veranstaltet, um sie "fronttauglich" zu machen. Die Teilnehmer seien "im Sinne des NS-Gedankenguts gedrillt" worden.

Für Verteidiger Herbert Schaller waren die Vorwürfe "völlig aus der Luft gegriffen". Die Angeklagten seien "keine Koma-Trinker und keine Gewalttäter", sie seien nicht arbeitslos, sondern würden sich lediglich Sorgen um ihre Zukunft machen. "Nicht alles, was nationalsozialistisch ist, ist verbrecherisch", so Schaller. Die Staatsanwaltschaft habe keine ordentliche Anklage gemacht, warf er Haas vor. Er appellierte an die Geschworenen, alle ihnen vorgelegten Fragen mit "Nein" zubeantworten.

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