Tirol

Prozess um fahrlässige Tötung in Krankenhaus vertagt

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Am Landesgericht Innsbruck ist ein Prozess gegen eine Tiroler Ärztin und einen Techniker wegen fahrlässiger Tötung vertagt worden.

Der Richter hatte "erhebliche Einwendungen gegen die volle Unbefangenheit des Sachverständigen".

Patient bekam Lachgas statt Sauerstoff
Laut Anklage waren an einem Narkosegerät die Anschlüsse vertauscht worden. In weitere Folge habe ein 41-Jähriger in einer Bandscheibenklinik in Telfs (Bezirk Innsbruck Land) im Oktober 2005 während einer Operation Lachgas statt Sauerstoff erhalten.

Der Tod des Mannes sei nach Einleitung der Narkose auf Grund hochgradigen Sauerstoffmangels eingetreten, heißt es in der Anklageschrift.

Befangenheit des Sachverständigen
Der Anwalt der Zweitbeschuldigten 47-jährigen Ärztin stellte am Montag einen Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen aus der Anästhesie- und Intensivmedizin, da dieser in "engen wirtschaftlichen Verflechtungen mit der Herstellerfirma" des Geräts stehe.

Der Mediziner sei Präsident eines Vereins, bei der die Firma unterstützendes Mitglied sei. Seinem Wissen nach würden sie Außerdem sei die Firma Hauptsponsor von Veranstaltungen, Kongressen und Symposien bei denen er als Vortragender fungiere. Allerdings habe er nie direkt ein Honorar bezogen.

Neutraler Sachverständiger gesucht
Richter Josef Geisler vertagte den Prozess und will vorerst einen neuen Sachverständigen hinzuziehen, bei dem im Vorfeld geklärt werden müsse, ob ein Naheverhältnis zur Lieferfirma bestehe.

Das Vorbringen des Verteidigers müsse auch im Zusammenhang mit den Ausführungen des Sachverständigen zur Schuldfrage des Erstangeklagten 31-jährigen Technikers gesehen werden. Dieser wurde vom Begutachter entlastet, nachdem der Mann vor dem Untersuchungsrichter schon die Verwechslung der Winkelstecker und Wandanschlüsse am Gerät gestanden hatte.

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