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Rauch-Kallat gegen Benachteiligungen

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Rauch-Kallat möchte "mit dem Sozialministerium klären, ob das eine Missinterpretation des Gesetzes ist".

Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat hat sich gegen jede Benachteiligung von ausländischen legal in Österreich lebenden Müttern ausgesprochen. "Die dürfen nicht benachteiligt werden, Sozialleistungen die für Österreicher gelten, gelten selbstverständlich auch für Mütter und Kinder mit legalem Aufenthalt". Sie könne "nicht verifizieren", ob es sich um 7.000 bis 9.000 Fälle handle, die kein Geld für Ausländerkinder bekommen hätten.

Kein Unterschied
Grundsätzlich dürfe es keinen Unterschied zwischen ausländischen und österreichischen Müttern geben. Die einzige Voraussetzung für ausländische Eltern sei, dass sie auf die jeweilige Vertretungsbehörde gingen und dort einen Eintrag im Pass machen lassen als Nachweis für das Kind. Und dann müsse beim Magistratsamt ein Aufenthaltstitel für das Kind beantragt werden. "Das sind die zwei Dinge, die sie für Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe brauchen. Und dann können sie das beim Finanzamt einreichen."

Zu der genannten hohen Zahl von ausländischen Müttern, die keine Familienbeihilfe und kein Kindergeld bezogen haben, sagt Rauch-Kallat: "Ich bezweifle nicht, dass einige Mütter über Monate gewartet haben. Das sind aber nicht so viele, sondern Einzelfälle."

Ministerium: Rückwirkende Auszahlung gesetzlich geregelt
Im Innenministerium versuchte man die Sache abzuwiegeln. "Das ist ein Blödsinn", so Johannes Rauch aus dem Innenministerium. Es gebe beim Bezug von Kindergeld und Familienbeihilfe keinen Unterschied zwischen Ausländern und Österreichern, außer dass ausländische Eltern mit dem Neugeborenen Kind zusätzlich zu ihrer Vertretungsbehörde gehen müssten, um einen Eintrag für das Baby im Pass zu erhalten, bekräftigte er. Als "Blödsinn" bezeichnete es Rauch auch, dass ab August weder Kindergeld noch Familienbeihilfe rückwirkend mehr ausbezahlt werden. "Das ist im Gesetz geregelt."

Auch ein Österreicher müsse, wenn ein Kind komme, vom Krankenhaus die Geburtsbestätigung bringen. "Dann rennst Du aufs Meldeamt und lässt Dir das Kind eintragen. Und natürlich ist das Kind sofort krankenversichert, das muss man ja bei der Krankenversicherung angeben". Was die rückwirkende Geltendmachtung betrifft, betrage diese beim Kinderbetreuungsgeld sechs Monate und bei der Familienbeihilfe drei Jahre.

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