Wut an Zwergschnauzer augelassen

Richterin erlaubt Pfefferspray-Attacke auf Hund

Teilen

Das Urteil einer Richterin schockte die Halterin eines Schoßhundes.

Geht es nach einer Bezirksrichterin in der Leopoldstadt, dann bleibt die Pfefferspray-Attacke gegen einen freilaufenden, aber völlig harmlosen Hund straffrei.

Leinenpflicht
Die Vorgeschichte: Während eines Spaziergangs durch den Prater lief der herzkranke und mittlerweile verstorbene Zwergschnauzer „Jeanny“ (12) auf zwei Artgenossen zu und beschnupperte sie – sehr zum Unmut der Schäferhunde-Halterin (56) und ihrer Schwester. Die Schwestern beschwerten sich bei Veronika G. (36) über den unangeleinten Schoßhund. Plötzlich zückte die 56-Jährige ihren Pfefferspray und sprühte ihn auf den Mini-Hund.

Rangelei
Aus Angst um sich und ihren Hund setzte sich die 36-Jährige mit Pfefferspray zur Wehr und wurde dabei von ihren Kontrahentinnen zu Boden gerissen. Bis zum Eintreffen der Polizei knieten die Schwestern auf ihr. G. erlitt Prellungen.

Freispruch
Doch der eigentliche Schock folgte vor Gericht: Während sich Veronika G. wegen Körperverletzung verantworten muss, wurden die anderen Frauen freigesprochen, obwohl sie selbst zu Protokoll gegeben hatten, dass „Jeanny“ nicht bösartig war. Die Richterin begründete ihre Entscheidung damit, dass „ein Hund das schon verkraften würde“ außerdem sei G. „kein Nachteil entstanden“.

Dass die Attacke auf den Hund ungestraft verlief, beschäftigt auch Verteidigerin Astrid Wagner: „Es werden völlig falsche Signale zum Nachteil der Tiere gesendet.“(lae)

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.