Nach Seitensprung

12 Jahre Haft wegen Auftragsmords an Ehefrau

Teilen

Ein 39-jähriger, der seine Frau wegen einer Geliebten ermorden lassen wollte, muss zwölf Jahre hinter Gitter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im fortgesetzten Prozess gegen einen Salzburger Physiotherapeuten, der laut Anklage seine Ehefrau wegen einer Geliebten ermorden lassen und einen Belastungszeugen "aus den Weg räumen" wollte, ist am späten Montag gegen 23.30 Uhr nach stundenlanger Beratung der Geschworenen ein Urteil ergangen.

Der 39-Jährige erhielt wegen versuchten Auftragsmordes an seiner Frau eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren, in zwei weiteren Punkten der Anklage wurde er freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Prozess-Wiederholung
Der Mann war bereits im November 2007 zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, der Prozess musste aber wegen Verfahrensmängeln neu aufgerollt werden. Im zweiten Prozess (Vorsitz: Richterin Ilona Mozes) wurde der Angeklagte heute wegen versuchten Mordes und versuchten Auftragsmordes zum Nachteil des Belastungszeugen, eines Bauunternehmers, freigesprochen.

In Patientin verliebt
Der Inhalt der Anklage liest sich wie ein Kriminalroman: Der damals verheiratete Physiotherapeut hatte sich 2006 in eine Patientin verliebt. Eine Scheidung ging laut Staatsanwalt Karl Rene Fürlinger nicht, weil der Salzburger um seine Existenz fürchtete: Das Geld kam von der Ehefrau.

Versuchter Mord an Auftragskiller
Von März 2006 bis Juli 2007 soll er daher einen befreundeten Baumeister beauftragt haben, einen Killer für seine Gattin zu suchen. Für die Mithilfe zum Mord sollte der Geschäftsmann nach vollendeter Tat viel Geld erhalten und mit Schuldenerlass belohnt werden. Doch der Baumeister hielt den Auftraggeber offenbar so lange hin, dass dieser ungeduldig wurde. Im Juli 2007 wollte der 39-Jährige den Baumeister laut Anklage erstechen. Doch da war die Polizei schon informiert. Ein Cobra-Einsatz, bei dem der Physiotherapeut festgenommen wurde, habe die Tat verhindern können, so die Anklage.

Auftragskiller sollte nochmals gekillt werden
Im wiederaufgerollten Prozess ergänzte der Staatsanwalt die Anklage um einen weiteren, versuchten Auftragsmord: Der Beschuldigte habe heuer im Februar im Gefängnis einem Mithäftling erzählt, dass er vom Baumeister betrogen worden sei. Wenn er irgendjemanden finde, der ihn aus dem Weg räume, könne der Hauptbelastungszeuge nicht mehr gegen ihn aussagen. Zur Belohnung werde er ihm seine Eigentumswohnung überschreiben, soll der Angeklagte zum Mithäftling gesagt haben. Kurz nach seiner Entlassung traf der Ex-Häftling den Baumeister und schilderte ihm das Gespräch in der Justizanstalt.

Daraufhin erstattete der Unternehmer Anzeige. Von diesem Vorwurf wurde der Beschuldigte nun freigesprochen.

Der Physiotherapeut beteuerte seine Unschuld. Er habe weder seine Ehefrau noch den Baumeister umbringen lassen oder selber töten wollen. Er habe lediglich die Entführung seiner Frau geplant, um einen Hausverkauf in Ruhe abwickeln zu können. Nach ihrer Rückkehr hätte sie sich dann mit seiner neuen Beziehung schon abgefunden. Verteidiger Robert Morianz betonte, dass eine Scheidung kaum finanzielle Konsequenzen für seinen Mandanten gehabt hätte.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten