Ein 39-jähriger, der seine Frau wegen einer Geliebten ermorden lassen wollte, muss zwölf Jahre hinter Gitter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im fortgesetzten Prozess gegen einen Salzburger Physiotherapeuten, der laut Anklage seine Ehefrau wegen einer Geliebten ermorden lassen und einen Belastungszeugen "aus den Weg räumen" wollte, ist am späten Montag gegen 23.30 Uhr nach stundenlanger Beratung der Geschworenen ein Urteil ergangen.
Der 39-Jährige erhielt wegen versuchten Auftragsmordes an seiner Frau eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren, in zwei weiteren Punkten der Anklage wurde er freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Prozess-Wiederholung
Der Mann war bereits im November 2007 zu
zwölf Jahren Haft verurteilt worden, der Prozess musste aber wegen
Verfahrensmängeln neu aufgerollt werden. Im zweiten Prozess (Vorsitz:
Richterin Ilona Mozes) wurde der Angeklagte heute wegen versuchten Mordes
und versuchten Auftragsmordes zum Nachteil des Belastungszeugen, eines
Bauunternehmers, freigesprochen.
In Patientin verliebt
Der Inhalt der Anklage liest sich wie ein
Kriminalroman: Der damals verheiratete Physiotherapeut hatte sich 2006 in
eine Patientin verliebt. Eine Scheidung ging laut Staatsanwalt Karl Rene
Fürlinger nicht, weil der Salzburger um seine Existenz fürchtete: Das Geld
kam von der Ehefrau.
Versuchter Mord an Auftragskiller
Von März 2006 bis Juli 2007
soll er daher einen befreundeten Baumeister beauftragt haben, einen Killer
für seine Gattin zu suchen. Für die Mithilfe zum Mord sollte der
Geschäftsmann nach vollendeter Tat viel Geld erhalten und mit Schuldenerlass
belohnt werden. Doch der Baumeister hielt den Auftraggeber offenbar so lange
hin, dass dieser ungeduldig wurde. Im Juli 2007 wollte der 39-Jährige den
Baumeister laut Anklage erstechen. Doch da war die Polizei schon informiert.
Ein Cobra-Einsatz, bei dem der Physiotherapeut festgenommen wurde, habe die
Tat verhindern können, so die Anklage.
Auftragskiller sollte nochmals gekillt werden
Im
wiederaufgerollten Prozess ergänzte der Staatsanwalt die Anklage um einen
weiteren, versuchten Auftragsmord: Der Beschuldigte habe heuer im Februar im
Gefängnis einem Mithäftling erzählt, dass er vom Baumeister betrogen worden
sei. Wenn er irgendjemanden finde, der ihn aus dem Weg räume, könne der
Hauptbelastungszeuge nicht mehr gegen ihn aussagen. Zur Belohnung werde er
ihm seine Eigentumswohnung überschreiben, soll der Angeklagte zum
Mithäftling gesagt haben. Kurz nach seiner Entlassung traf der Ex-Häftling
den Baumeister und schilderte ihm das Gespräch in der Justizanstalt.
Daraufhin erstattete der Unternehmer Anzeige. Von diesem Vorwurf wurde der Beschuldigte nun freigesprochen.
Der Physiotherapeut beteuerte seine Unschuld. Er habe weder seine Ehefrau noch den Baumeister umbringen lassen oder selber töten wollen. Er habe lediglich die Entführung seiner Frau geplant, um einen Hausverkauf in Ruhe abwickeln zu können. Nach ihrer Rückkehr hätte sie sich dann mit seiner neuen Beziehung schon abgefunden. Verteidiger Robert Morianz betonte, dass eine Scheidung kaum finanzielle Konsequenzen für seinen Mandanten gehabt hätte.