Unfall im Pongau

12-Meter-Todessturz: Urteil

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Wegen fahrlässiger Tötung zwei Monate bedingte Haft.

Der tödliche Zwölf-Meter-Sturz eines 59-jährigen Pongauers vom Dach eines Bauernhofes im Pongau hat zur Verurteilung eines Bauunternehmers geführt. Der 48-Jährige, der am 5. Oktober bei dem tragischen Arbeitsunfall einen guten Freund verloren hat, ist am Mittwoch am Landesgericht Salzburg wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Das Urteil von Strafrichter Philipp Grosser ist bereits rechtskräftig. Der Pongauer legte ein reumütiges Geständnis ab. Er hätte den langjährigen Wegbegleiter und Pächter eines Bauernhofes das Weiterarbeiten verbieten sollen, als er gesehen habe, dass dieser während der Abrissarbeiten am Dach sein Sicherungsgeschirr abgelegt habe. "Ich hätte ihn vom Dach schicken müssen. Das ist mir bewusst, dazu stehe ich", erklärte der Beschuldigte.

Der Freund, der 21 Laufmeter der Dachrinne für den eigenen Gebrauch abmontieren wollte, stürzte durch eine 90 mal 90 Zentimeter breite Luke in das Innere des Stallgebäudes. Er schlug nach rund 2,50 Meter auf einen Querbalken auf und prallte nach einer Gesamtfallhöhe von rund zwölf Metern am Boden auf. Für ihn kam jede Hilfe zu spät.

Verteidiger Josef Dengg zog in Erwägung, dass der 59-Jährige, ein erfahrener Zimmerer, "der am Dach zu Hause ist", einen Schwächeanfall erlitten habe könnte. Der Mann sei von dem 18 Grad geneigten Dach nicht nach unten, sondern in die Luke gefallen, an der er sich eigentlich noch festhalten hätte können, gab der Rechtsanwalt zu bedenken. Die Leiche wurde aber nicht obduziert.

Dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft Salzburg zufolge hatte der Unternehmer gegen die Bauarbeiterschutzverordnung verstoßen. Der Arbeiter habe zum Zeitpunkt des Unfalls weder eine Schutzausrüstung getragen, noch sei ein Netz zur Absturzsicherung montiert gewesen. "Bei mehr als drei Meter Absturzgefahr muss der Arbeiter durch eine Absturzsicherung gesichert sein", bezeugte ein Arbeitsinspektor.

Die Anklage lautete auf grob fahrlässige Tötung durch Unterlassung. Der Richter stufte die Schuld des Angeklagten allerdings nicht als schwer ein. Der bisher unbescholtene Unternehmer habe eine Verantwortung für den Unfall übernommen und noch dazu einen guten Freund verloren. Staatsanwältin Barbara Fischer sprach sich auch für eine milde Bestrafung aus. Das Urteil ist rechtskräftig.

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