Der 24-jährige Mann soll gezielt wehrlose Personen ausgesucht haben.
Salzburg. Ein 24-Jähriger, der in Salzburg vier Pensionisten im Oktober 2018 beraubt und bestohlen haben soll, ist am Donnerstag am Landesgericht Salzburg nicht rechtskräftig zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Schöffensenat schenkte den Angaben des Rumänen keinen Glauben, wonach er nur zufällig betagte Personen ausgewählt und keine Gewalt ausgeübt habe.
"Es handelt sich um verabscheuungswürdige Taten auf hilflose Personen", sagte die vorsitzende Richterin Gabriele Glatz. Die Strafhöhe erfolgte aus spezial-und generalpräventiven Überlegungen. Staatsanwalt Tomas Schützenhofer sprach von einer "großen Niedertracht", mit der die Taten in der Stadt Salzburg und Umgebung gekennzeichnet gewesen seien. "Der 24-Jährige ist ein klassischer Kriminaltourist mit einer hohen kriminellen Energie. Leider sind wir mit so einer Kriminalität immer mehr konfrontiert."
Vier Fakten wurden dem Mann vorgeworfen. Auf einem bäuerlichen Anwesen in Grödig (Flachgau) soll der Angeklagte einen damals 76-jährigen Landwirt zunächst um Arbeit gefragt, ihm dann die Geldtasche entrissen und sich mit 500 Euro Bargeld davongemacht haben. Dann soll er sich in das Haus einer 87-Jährigen im Salzburger Stadtteil Aigen eingeschlichen und der auf der Terrasse in der Herbstsonne schlafenden Frau drei mit Brillanten und Saphiren bestücke Goldringe, darunter den Ehering, vom rechten Ringfinger gerissen haben.
"Ich schrie um mein Leben", schilderte das Opfer heute vor Gericht. Ihre Finger hätten leicht geblutet. Und ja, sie habe sich gewehrt, entgegnete sie der Version des Angeklagten, der erklärt hatte, die Frau sei erst aufgewacht, nachdem er ihr die Ringe weggenommen und "zwei, drei Meter" von ihr entfernt gewesen sei. Der 24-Jährige soll weiters bei einem Einbruchsdiebstahl einer 91-Jährigen in der Stadt Salzburg 120 Euro Bargeld sowie eine Armbanduhr und Schmuck gestohlen haben. Er war dazu geständig, meinte aber, er habe Arbeit gesucht und sei dabei zufällig auf das Haus der Frau gestoßen, er habe nicht gezielt betagte Pensionisten ausspioniert.
Beim vierten Faktum handelte es sich um einen versuchten Einbruchdiebstahl bei einer 93-jährigen Pensionistin in der Stadt Salzburg. Die Frau hat laut geschrien, der Täter solle die Wohnung verlassen, sie werde die Polizei rufen. Er habe das Telefonkabel herausgerissen, damit das Opfer keinen Notruf absetzen konnte, hielt die Richterin dem Angeklagten vor. "Ja, ich erinner mich", antwortete er. Sein Verteidiger fand es zwar "abscheulich, Menschen, die einem körperlich unterlegen sind, zu bestehlen", verwies aber auf die "grundsätzlich" geständige Verantwortung des Angeklagten und bat um ein mildes Urteil. Er verwies zudem auf die Aussage des 24-Jährigen, wonach er im Fall des Pensionisten erklärt hatte, die Geldbörse nicht gewaltsam entrissen zu haben.
Mit der Beute finanzierte sich der Beschuldigte laut seinen eigenen Angaben vor der Polizei seine Spiel- und Drogensucht. Den erbeuteten Schmuck habe er auf der Straße an Landsleute verkauft. Die Höhe des Gesamtschadens dürfte sich auf mehrere tausend Euro belaufen.
Der 24-Jährige wurde von dem Schöffensenat wegen Raubes und Einbruchdiebstahls schuldig gesprochen. Nach der Urteilsverkündung kündigte der Verteidiger Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an, der Staatsanwalt meldete im Gegenzug ebenfalls Strafberufung an. Der Strafrahmen reichte in diesem Fall von einem bis zu zehn Jahren Haft.
Auf die Spur des Rumänen waren die Ermittler durch Tatortspuren, die Vorlage von Fotos und die Aussagen von Opfern und Zeugen gekommen. Der Verdächtige wurde per Europäischem Haftbefehl gesucht. Dabei stellte sich heraus, dass sich der Mann in Deutschland im Gefängnis befand. Nach der Verbüßung einer Haftstrafe von sechs Monaten wegen "unbefugten Eindringens in Privatbesitz" wurde er Ende Juli nach Österreich ausgeliefert, wo er seither in der Justizanstalt Salzburg in U-Haft sitzt. Bei der heute am Landesgericht Salzburg ausgesprochenen Strafe handelt sich um eine Zusatzstrafe zu dem Urteil des Amtsgerichtes Heilbronn. Der Beschuldigte ist zudem in seiner Heimat im Jahr 2015 wegen "Diebstahls mit Gewaltanwendung" zu vier Jahren Haft verurteilt worden, drei Jahre und sieben Monate saß er im Gefängnis.