Vor vier Wochen fiel das Mädchen in die Salzach - ÖSTERREICH sprach mit der Familie . Der Vater würde gerne nach nach seiner Tochter suchen. Niemand leiht ihm aber ein Boot, und für eine Suchaktion hat die Familie kein Geld.
„Jetzt können wir nur noch darauf warten, dass irgendwann jemand kommt und sagt: ‚Wir haben sie gefunden'“, sagt Christian Wenzel mit zitternder Stimme. Blankes Entsetzen, tiefe Trauer, Verzweiflung, aber auch Wut: Die Familie Wenzel aus Oberndorf erlebte in den vergangenen vier Wochen die Hölle auf Erden. Am Karfreitag war die dreijährige Viktoria vom Spielen beim Wohnhaus an die nahe Salzach gelaufen und vermutlich in den reißenden Fluss gestürzt. Am Ufer wurde nur mehr ihre Trinkflasche gefunden.
Keine Suche mehr
Bis zu 300 Mann haben am Osterwochenende nach
dem verschwundenen blonden Wirbelwind gesucht. Mittlerweile sind Feuerwehr,
Polizei und Wasserrettung wieder zur Tagesordnung übergegangen: „Man hat uns
erklärt, dass wir bis zu 2.700 Euro in der Stunde zahlen müssen, wenn wir
wollen, dass weiter gesucht wird“, berichtet Wenzel bitter.
Geburtstag
Daher sucht er gemeinsam mit Gattin Gerlinde über das
Internet jemanden, der ihnen ein Motorboot leiht - mit wenig Erfolg: „Es hat
sich eine deutsche Firma gemeldet, die wollte das filmen. Wie krank ist das
denn?“ Am vergangenen Mittwoch wäre Viktoria vier Jahre alt geworden.
„Der Tag war völlig mies“, berichtet ihr Vater. Noch immer ist das Zimmer
des Mädchens so, als würde es jeden Augenblick nach Hause kommen. „Das
bleibt so lange, bis wir sie wiederhaben“, sagt der Vater und kämpft mit den
Tränen. Abschiednehmen an einem Grab und ein Ort, an dem sie trauern können,
das wünschen sich Viktorias Eltern.
Ablenkung
Auch Clarissa (9) und Patricia (8) vermissen ihre
kleine Schwester. „Wir machen jetzt halt viel mit den beiden“, sagt
Christian Wenzel. Zur Ablenkung haben die zwei neue Fahrräder bekommen. „Wir
versuchen, ihnen nicht zu sehr zu zeigen, wie sehr das an uns nagt.“
Viktoria gilt offiziell als vermisst. Sollte ihr Körper nicht gefunden werden, kann das kleine Mädchen frühestens in einem Jahr für tot erklärt werden. Den Antrag dazu müssen die Eltern dann beim Bezirksgericht stellen.