Urteil noch nicht rechtskräftig

Sozialwohnung auf Airbnb vermietet: Mieter muss raus

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Der 35-jährige Salzburger muss nun binnen 14 Tagen die Wohnung räumen.

Salzburg. Ein Mieter aus Salzburg, der seine geförderte Wohnung über die Online-Plattform Airbnb an Touristen vermietet haben soll, muss laut Gerichtsbeschluss ausziehen. Die Stadt Salzburg hatte gegen den 35-Jährigen eine „gerichtliche Aufkündigung des Mietverhältnisses“ beim Bezirksgericht Salzburg eingebracht.

Vermietet. Der Salzburger soll die städtische Wohnung von 2016 bis März 2019 tage-, wochen- und monatsweise über Airbnb zu einem verhältnismäßig hohen Mietzins vermietet haben. Er bestritt die Vorwürfe, es solle sich um ein Fake-Profil handeln. Erst im Dezember 2018 hatte die Stadt die Mieter von geförderten Sozialwohnungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Weitervermietung über Wohntauschplattformen wie Airbnb verboten ist.

Bereichert. Nach Angaben der Stadt berechnete der im März gekündigte Mieter pro Gast und Nacht 29 Euro plus 10 Euro Reinigungs-Pauschale. Daraus ergebe sich theoretisch bei einer Vollauslastung eine Monats-Einnahme von rund 1.700 Euro, was einem Vielfachen der Sozialmiete von monatlich 234 Euro netto für die 44-Quadratmeter-Wohnung entspreche.

Das Urteil über die gerichtliche Aufkündigung des Mietverhältnisses wurde jetzt schriftlich ausgefertigt. Der Salzburger müsse binnen 14 Tagen die Wohnung geräumt der Stadt Salzburg übergeben.

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